Abrechnung von Stundenlohnarbeiten
Bei Abschluss eines Werkvertrages wurde zwischen den Vertragsparteien Stundenlohnarbeiten vereinbart, was später zu Schwierigkeiten führte, weil der Umfang der erbrachten Stundenlohnarbeiten streitig war.
Nach dem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm vom 8. Februar 2011 – 21. U 88/10 – lag die Darlegungs- und Beweislast für die Anzahl der geleisteten Stunden bei dem Auftragnehmer. Da die Stundenlohnzettel vom Auftraggeber nicht gegengezeichnet waren, musste der Auftragnehmer den Umfang der Stundenlohnarbeiten anderweitig nachweisen. Er berief sich dafür auf die Zeugenaussagen seiner Mitarbeiter;...
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