Klima in Praxis, Labor & Co.

Besondere Anforderungen an Raumluftgeräte

Nicht nur in Gebäuden und Räumen des Gesundheitswesens werden besondere hygienische Anforderungen an die Klimatechnik gestellt, auch in Bürogebäuden, Schulen, Seniorenheimen und öffentlichen Gebäuden etc. sind klimatechnische Geräte mit entsprechender Hygieneausstattung zunehmend gefragt. Je nach Anforderung müssen die eingesetzten Geräte bestimmte Normen bzw. Richtlinien erfüllen, die in diesem Beitrag erläutert werden.

Bei der Ausstattung von Gebäuden mit klimatechnischen Anlagen und Geräten wird oftmals ein Hygienestandard nach VDI 6022 gefordert. Die Richtlinie beschreibt die Hygieneanforderungen an zentrale und dezentrale RLT-Anlagen. Zwar schließt der Anwendungsbereich reine Sekundärluftkühlgeräte nicht eindeutig mit ein, jedoch lassen sich einige Anforderungen auf Sekundärluftkühlgeräte übertragen und verbessern so die Hygiene in diesen Geräten. Im Detail formuliert die Richtlinie die regelmäßige Hygieneinspektion und Anforderung an die Ausführung. So müssen die eingesetzten Materialien abriebfest und das Gerät für eine einfache Reinigung in allen Bereichen leicht zugänglich sein. Aber nicht nur das Produkt selbst muss VDI 6022 konform sein, auch der Betreiber muss dauerhaft gewährleisten, dass das Gerät die Konformität einhält. So ist es erforderlich, dass Reinigungen, Wartungen und Inspektionen durch geschultes Personal (Kategorie A) erfolgen. Vom Hersteller wird in der VDI 6022 ausschließlich eine Konformitätserklärung gefordert und kein unabhängiges Zertifikat. Wobei es dem Unternehmen freisteht, sich trotzdem ein Zertifikat erstellen zu lassen. „Wir empfehlen zum Beispiel, darauf zu achten, dass das Gerät von einem unabhängigen Hygieneinstitut zertifiziert wurde. So erhält der Kunde mehr Sicherheit“ sagt Hajo Oncken, Produktmanager bei Kampmann.

Für die Filterung der Luft sind mindestens ePM10>50% (vormals M5) Filter in Sekundärluftkühlgeräte einzusetzen. So soll gewährleistet werden, dass die Zuluftqualität nicht schlechter ist als die Außenluftqualität bzw. die angesaugte Luft, die in den Raum eingebracht wird. Soll die Zuluftqualität im Gegensatz zur angesaugten Raumluft verbessert werden, sollte ein ePM1>50% (vormals F7) Filter oder besser eingesetzt werden. Alle drei Monate soll eine optische Filterinspektion durchgeführt werden (in den Sommermonaten April bis September alle zwei Monate) und alle 12 Monate ein Filterwechsel.

Eine besondere Bedeutung hat die VDI 6022, weil das Einhalten der Forderungen der Richtlinie mit besonderer Betonung bindender Bestandteil der VOB (Vergabe und Vertragsordnung für Bauleistungen) bei Bauaufträgen der öffentlichen Hand ist. „Daher ist die VDI 6022 in allen öffentlichen Ausschreibungen bindend, auch wenn sie nicht explizit erwähnt wird“, so Oncken. Mit dem Fan Coil „KaCool D HY“ hat Kampmann eine nach VDI 6022 vom Hygieneinstitut HyBeta zertifizierte Hygienedeckenkassette zum Heizen und Kühlen auf den Markt gebracht. Das Gerät ist für Räume mit abgehangenen Decken und anspruchsvollen Hygieneanforderungen geeignet. Einsatzorte sind bspw. öffentliche Gebäude, Bürogebäude, einige Bereiche von Arztpraxen und auch Therapieeinrichtungen. Die Hygienedeckenkassette zeichnet sich u. a. durch einen Wärmeübertrager aus Kupfer-Rundrohren mit Aluminiumlamellen sowie durch unterschiedliche Filtervarianten und eine integrierte Kondensatwanne aus Edelstahl mit freiem Auslauf aus, die zusätzlich die Wahrung der Hygiene unterstützt.

Mindestanforderungen an Sekundärluftkühlgeräte
nach DIN 1946-4

Für höhere Hygieneanwendungen in Gebäuden und Räumen des Gesundheitswesens, in denen medizinische Untersuchungen, Behandlungen und Eingriffe an Personen vorgenommen werden, regelt die DIN 1946-4 die Mindestanforderungen an raumlufttechnische Anlagen zur Reduzierung der mikrobiellen Kontaminierung. Die Norm gilt für die Planung, die Errichtung, die Abnahme und den Betrieb der Anlagen und baut quasi komplett auf die Richtlinie VDI 6022 auf. Alle Vorgaben der 6022 müssen zusätzlich eingehalten werden und sind bindender Bestandteil der DIN 1946-4. Darüber hinaus stellt die Norm weitergehende Anforderungen an die raumlufttechnischen Anlagen. Die DIN 1946-4 qualifiziert die Räumlichkeiten in zwei unterschiedliche Raumklassen. Während die Raumklasse I (Ia und Ib) OP-Räume betrifft, in denen mit Verdrängungs- oder Verdünnungsströmung im Zuluftbereich gearbeitet wird und zentrale Lüftungssysteme eingesetzt werden, betrifft die Raumklasse II alle restlichen Räume in Gebäuden und Räumen des Gesundheitswesens. Solche Räume befinden sich z. B. in Krankenhäusern, Tageskliniken, Arztpraxen, ambulanten Operationszentren und -einrichtungen, Dialysezentren, Laboren und Aufbereitungsanlagen für Medizinprodukte (Sterilgut). In diesen Räumen der Raumklasse II nach DIN 1946-4 können dezentrale Anlagen wie Sekundärluftkühlgeräte mit entsprechender erforderlicher Filtertechnik zum Einsatz kommen.

Die Filterung ist der Hauptpunkt der DIN 1946-4. In der aktuellen Ausgabe von 2018-09 werden erstmals weitergehende Anforderungen an dezentrale Klimageräte wie Sekundärluftkühlgeräte gestellt. So müssen die Geräte mit einer zweistufigen Filterung ausgestattet sein. D. h. im Luftansaug mit der Filterstufe ePM1>50% (F7 Filter) und im Luftausblas mit der Filterstufe ePM1>80% (F9 Filter). Während nach VDI 6022 eine optische Sichtprüfung des Filters gewährleistet werden muss, ist nach der DIN 1946-6 die Filterüberwachung nach Regelungstechnik erforderlich. D. h. es muss gewährleistet werden, dass die Regelung des Gerätes erkennt, wenn der Filter zu sehr verschmutzt ist. In dem Fall muss der Filter direkt gewechselt werden. Zudem muss der Luftweg komplett leckagefrei sein und zusätzlich abgedichtet werden. Das Gerät muss desinfektionsbeständig sein und darf keine offenporigen Materialien haben. Alle Bauteile sollten zum Schutz vor Korrosion aus Edelstahl oder Aluminium bestehen bzw. entsprechend beschichtet sein. Eine komplette Reinigung des Wärmeübertragers und des Ventilators muss möglich sein und im Reinigungsbereich dürfen sich keine scharfkantigen Teile befinden, damit es dort nicht zu Verletzungen kommt. Der periodische Filterwechsel erfolgt in der ersten Filterstufe (Schmutzfilter F7) alle 12 Monate. In der zweiten Filterstufe (F9 Filter oder gegebenenfalls auch HEPA-Filter) ist ein Wechsel alle zwei Jahre fällig.

3-stufige Filterung für OPs

In Operationsräumen ist ein Lüftungsgerät mit 3-stufiger Filterung (F7 im Luftansaug, F9 im Luftausblas und zusätzlichen HEPA-Filter als Nachfilterung) unumgänglich. Allerdings sollte man genau differenzieren, um welche Art von OP es sich handelt. „Denn es ist ein Unterschied“, betont Hajo Oncken, „ob der Zahnarzt einen Zahn zieht, was auch eine OP ist, oder der Chirurg am offenen Bein operiert“. So muss im Krankenhaus-OP immer ein Gerät der Raumklasse I mit Filterung und Verdrängungsströmung eingesetzt werden. Aber es gibt auch Behandlungs- und Untersuchungsräume, z. B. Zahnarztpraxen, wo Geräte der Raumklasse II, die DIN 1946-4 konform sind, installiert werden können. Dazu zählen auch Röntgenzimmer, Patientenzimmer, Labore und Lager für Medizinprodukte. Für Patientenzimmer mit infektiösen Patienten (z. B. an Tuberkulose Erkrankten) reicht ein Gerät der Raumklasse II allerdings nicht aus. Hier sollte es ein der Raumklasse Ib konformes Gerät sein. Welche Lösung im Endeffekt eingesetzt wird, hängt auch vom Hygieniker vor Ort ab, der in Krankenhäusern immer beteiligt ist und der immer dem Einsatz der Geräte zustimmen muss. Nach Überlegungen der DGKH (Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene e.V.) sind für öffentliche Flächen, Flure, Eingangsbereiche und Wartezimmer Geräte nach VDI 6022 mit 1-stufiger Filterung und F7 Filter im Luftansaug, vorzugsweise F9 Filter, ausreichend. Aber auch dies ist durch einen Hygieniker freizugeben, da diese Überlegungen so nicht in der DIN 1946-4 verankert sind.

Technische Lösungen

Auch für die hohen Anforderung in Räumen des Gesundheitswesens wie Arztpraxen oder Behandlungszimmern von Krankenhäusern bietet Kampmann technische Lösungen an. Der Fan Coil „KaCool D HC (Healthcare)“ bspw. kann heizen und kühlen, ist hygienekonform nach der DIN 1946-4 und von einem externen Labor zertifiziert. Die beiden Filter, im Luftansaug ePM1 >55% (F7) sowie im Luftausblas ePM1 > 85% (F9), sorgen für eine kontinuierliche Verbesserung der Luftqualität. Optional lässt sich im Luftausblas auch ein HEPA-Filter der Klasse H14 einsetzen, der Viren, Keime und Aerosole mit einer Wirksamkeit von 99,995 % aus der Luft entfernt. Weiterhin zeichnet sich das Gerät durch beschichtete Materialien aus, die auch für Desinfektionsmittel geeignet sind, sowie eine einfache Reinigung. Zudem ist das Gerät wie in der DIN 1946-4 beschrieben auch immer mit integrierter Filterüberwachung und auswertbarer Störmeldung ausgestattet.

Ebenfalls mit HEPA-Filter ausgestattet werden kann der weit verbreitete Fan Coil „Venkon“ des Herstellers mit Schnellkühl- und -aufheizfunktion. Die Fan Coils sind in Verbindung mit dem optionalem Filter ePM10>50% (M5), alternativ auch mit einem ePM1>50% (F7) hygienekonform nach VDI 6022 und zeichnen sich ferner durch eine einfache Montage aus. Für eine virenfreie Lufthygiene in Hotels und Bürogebäuden können die Geräte auf Wunsch mit einem HEPA-Filter der Güteklasse H14 nachgerüstet werden.

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