Entwicklung und Fortschreibung der VDI 6022

Sicherheit in Fragen der Lufthygiene in RLT-Anlagen

Die Richtlinie VDI 6022 hat die hygienischen Rahmenbedingungen und Voraussetzungen im Bereich der Raumlufttechnik überaus positiv beeinflusst. Die erste Ausgabe des Blattes 1 der Richtlinie wurde im Juli 1998 ver­öffentlicht und trug den Titel „Hygienische Anforderungen an Raumlufttechnische Anlagen – Büro- und Versammlungsräu­me“. An der Entwicklung beteiligt waren neben den Komponentenherstellern und Fachingenieuren auch Mediziner, Biologen und Hygieniker. Vielleicht war gerade diese interdisziplinäre Zusammenarbeit einer der Erfolgsgaranten der Richtlinie: Heraus kam ein umfangreiches Papier mit Anforderungen an die Planung, Herstellung, Errichtung und folgerichtig auch an den Be­trieb von Raumlufttechnischen An­lagen. Personen, welche in ei­nem der genannten Gebiete tätig sind, müssen seither den Besuch einer entsprechenden Schulung zur Lufthygiene nachweisen.

Die Inhalte dieser Schulung waren in Blatt 2 der Richtlinie mit dem Titel „Anforderungen an die Hygieneschulung“ enthalten, die im Dezember 1998 auf das Blatt 1 folgte. Es wurde damals in die Schulung nach den beiden Kategorien A und B unterschieden. Die Schulung nach Kategorien A war Voraussetzung zur Durchführung anspruchsvoller Hygienetätigkeiten an Raumlufttechnischen Anlagen und zur Durchführung der Hygieneinspektionen. Diese Tätigkeit war einschlägigen Technikern und Meistern sowie Ingenieuren vorbehalten. Die Kategorie B-Schulung berechtigte zur Durchfüh­rung von Wartungs- und In­stand­setzungstätigkeiten und war für Fachmonteure, Techniker und eingewiesenes Personal gedacht. Bereits im Dezember 1999 wurde eine erste Überarbeitung des Blattes veröffentlicht. Im September 2004 wurde das Blatt um die Kategorie C „Unterweisung“ ergänzt. Die Schulung nach Kategorie C richtet sich an Betreiber und Eigentümer kleiner Raumlufttechnischer Anlagen, etwa Wohnungslüftungsanlagen.

Drei Jahre später, im Novem­ber 2002, folgte das Blatt 3 mit dem Titel „Hygienische Anforderungen an Raumlufttechnische Anlagen in Gewerbe- und Produktionsbetrieben“. Dieses Blatt wurde erforderlich, da Blatt 1 vorrangig Fragen des Gesundheits­schutzes in Büro- und Versammlungsräumen behandelte. Nun konnten bei der Anlagenplanung und deren Betrieb auch produk­tions­spe­zifische oder technologische Aspekte berücksichtigt werden. Damit waren alle lüftungstechnisch relevanten Bereiche beschrieben.

Doch die „Erfinder“ der Richtlinienreihe konnten nicht alles Voraussehen. Nach einiger Zeit zeigte sich, dass – entgegen der Intension der Richtlinie – einzelne Komponenten von Lüftungs­anlagen mit einem „VDI 6022-Zertifikat“ versehen wurden. Sowohl der VDI als auch die die Komponentenhersteller und Anlagenbauer vertretenden Verbände versuchten massiv, diesem Trend Einhalt zu gebieten – doch leider nur mit mäßigem Erfolg. Obgleich bekannt ist und war, dass die VDI 6022 alles andere als eine komponentenbezogene Zertifizierungsvorschrift ist, gelang es verschiedenen „Zertifizierern“, für Unruhe zu sorgen. Im Geiste der Richtlinie stand die klare Vorgabe, dass ein hygienegerechter Betrieb nur gewährleistet werden kann, wenn die vor Ort installierte Gesamtanlage den Anforderungen entspricht. Um dieses sicherstellen zu können, wurde die Hygie­ne-Erstinspektion eingeführt. Künftig sollten alle Anlagen nach der Fertigstellung und vor Inbetriebnahme entsprechend beurteilt werden. Weiterhin wurden die Inhalte der damaligen Blätter 2 und 3 einbezogen, wes­halb diese beiden Blätter anschließend zurückgezogen werden konnten.

Aufgrund der im Umgang mit Blatt 1 gewonnen Erkenntnisse und auf Anregung verschiedener Anwender der Richtlinie VDI 6022 erarbeiteten die Experten ein neues Blatt 2 mit dem Titel „Hygiene-Anforderungen an Raumlufttechnische Anlagen und Geräte – Messverfahren und Untersuchungen bei Hygienekontrollen und Hygieneinspektionen“, das im Juli 2007 als Weißdruck veröffentlicht wurde. Dieses zwischenzeitlich ebenfalls zurückgezogene Papier ist inhaltlich erhalten geblieben. Es findet sich im neuen Abschnitt 8 der aktuellen Ausgabe Juli 2011 des Blattes 1 mit dem Titel „Raumlufttechnik, Raumluftqualität – Hygieneanforderungen an Raumlufttechnische Anlagen und Geräte“ wieder. Die Neuauflage des Blattes 1 muss nicht erschrecken, es handelt sich durchgehend um rein redaktionelle Änderungen. Alle Anforderungen an die Hygiene und die Inspektionen blieben unverändert. Allerdings wurde neben der Aufnahme der Inhalte des alten Blattes 2 das Thema der Schulung von Personal nach den Kategorien A, B und C aus dem Papier herausgelöst.

Alle Fragen der Qualifizierung von Personal sind nun in Blatt 4 unter dem Titel „Qualifizierung von Personal für Hygienekontrollen, Hygieneinspektionen und die Beurteilung der Raumluftqualität“ zusammengefasst. Ausgabedatum dieses Gründruckes ist ebenfalls Juli 2011. Ergänzt werden neben den Kategorien A bis C die Qualifizierung und die Schulungsinhalte eines neu geschaffenen Raumluftqualitäts-Beauftragten. Diese Qualifizierung, entsprechend geschulte Personen werden nach derzeitigem Stand „VDI-geprüfter Fachingenieur RLQ“ genannt, beinhaltet alle Schulungen nach Kategorie A. Darüber hinaus sind weitere, umfangreiche Schulungsmaßnahmen vorgesehen. Ziel ist die Qualifizierung des Fachingenieurs RLQ zur Prüfung von Anlagen nach den Vorgaben des Blattes 1.1 und zur Bewertung der Raumluftqualität nach Blatt 3 der Richtlinienreihe. Wer wollte, konnte noch bis zum 31. Dezember 2011 zu dem Blatt einsprechen und so helfen, die Inhalte zu verbessern.

Der Gründruck zu Blatt 1.1 mit dem Untertitel „Prüfung von Raumlufttechnischen Anlagen“ ist erstmals und mit gleichem Ausgabedatum erschienen. Es präzisiert sowohl die Voraussetzungen als auch die Aufgaben und Inhalte der Hygiene-Erstinspektion und bietet eine umfangreiche Prüfliste für die Hygieneerstinspektion aus Blatt 1 an. Außerdem sind genaue Anleitungen zum Vorgehen bei einer Hygiene-Erstinspektion von RLT-Anlagen Bestandteil. So sollen die notwendigen Arbeiten erleichtert werden. Auch zu diesem Blatt lief die Einspruchsfrist bis Ende des Jahres 2011. Schließlich kam noch ein weiteres Blatt kam mit gleichem Datum, also Juli 2011, auf den Markt. Es handelt sich um den Weißdruck des Blattes 3, Untertitel „Beurteilung der Raumluftqualität“. Hier werden den Verantwortlichen Hinweise gegeben, wie eine zuträgliche Raumluftqualität mittels minimierter Raumlasten und individuell gestalteter Raumlufttechnischer Anlagen sichergestellt werden kann. Die Anforderung an die Raumluftqualität bildet gemeinsam mit den Raumlasten die wesentliche Auslegungsgrundlage für die Raumlufttechnik und muss umfänglich mit allen Beteiligten abgestimmt werden. Mit der Ausdehnung der Richtlinienreihe auf die Beurteilung der Auslegungsgrößen einer Raumlufttechnischen Anlage erweitert sich auch der Bereich der Anwender der Richtlinienreihe. Künftig werden sich nicht nur Planer, Anlagenbauer und Betreiber mit der Richtlinie VDI 6022 befassen müssen. Bei Fragen der Raumluftqualität sind neben Aspekten der Planung, Ausführung und des Betriebes noch weitere Projektbeteiligte hinzuzuziehen. Dieses sind beispielsweise die Architekten und Bauingenieure, aber auch Maler, Bodenleger, Innenarchitekten und andere Gruppen. Man darf gespannt sein, wie sich die Anwendung dieses Blattes in der Praxis gestalten wird.

Neben der Aktualisierung der Richtlinienreihe aufgrund der fortschreitenden technischen Entwicklung hat sich der Fachausschuss Raumlufttechnik im VDI die Aufgabe gestellt, das Richtlinienwerk insgesamt übersichtlicher und anwenderfreundlicher zu gestalten. Dazu gehört auch, dass verwandte Themen in jeweils einer Richtlinienreihe zusammengefasst werden. Es ist also auch zukünftig mit weiteren Änderungen nicht nur der Reihe VDI 6022 zu rechnen.

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