Haftet der Auftragnehmer für Fehler des Vorunternehmers?
Das aktuelle BaurechtsurteilIm vorliegenden Rechtsstreit stellte sich u. a. die Frage, ob ein Auftragnehmer haften muss, wenn durch einen Vorunternehmer ein Fehler in der Werkleistung bestanden hat. Im konkreten Fall geht es um den Anschluss eines Pufferspeichers, der durch eine andere Firma auf die Baustelle geliefert wurde und nach Anschluss zu einem Wasserschaden geführt hat. Das OLG Hamm hat hierzu geurteilt (Urteil vom 10.07.2024 - 12 U 80/22).
Sachverhalt
Der Kläger macht als Gebäudeversicherer nach der Regulierung eines Wasserschadens Ersatzansprüche geltend. Sein Versicherungsnehmer ist Bauherr einer Heizungsinstallation und beauftragte Firma „U1“ mit dem Einbau der Heizungsanlage nebst Anschluss eines Pufferspeichers sowie Firma „U2“ mit der Lieferung eben jenes Pufferspeichers direkt auf die Baustelle einschließlich eines Teilanschlusses nebst Dämmungsarbeiten. Kurz nach der Inbetriebnahme der Heizungsanlage kam es zu Wasseraustritten aus dem Pufferspeicher, die einen erheblichen Wasserschaden im Gebäude verursachten. Die...
