Haftet der Auftragnehmer für Fehler des Vorunternehmers?

Das aktuelle Baurechtsurteil

Im vorliegenden Rechtsstreit stellte sich u. a. die Frage, ob ein Auftragnehmer haften muss, wenn durch einen Vorunternehmer ein Fehler in der Werkleistung bestanden hat. Im konkreten Fall geht es um den Anschluss eines Pufferspeichers, der durch eine andere Firma auf die Baustelle geliefert wurde und nach Anschluss zu einem Wasserschaden geführt hat. Das OLG Hamm hat hierzu geurteilt (Urteil vom 10.07.2024 - 12 U 80/22).

Sachverhalt

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