Zu hoch montierte RLT-Anlage
Haftung bei Überschreitung der zulässigen Gebäudegesamthöhe?Wenn es im Rahmen der Bauausführung zu einem Mangel kommt, stellt sich regelmäßig die Frage, inwiefern hierfür der Auftragnehmer und/oder der Planer haften. Mit einer solchen Konstellation hatte sich nun das Oberlandesgericht Köln in der Entscheidung vom 17. Mai 2013 (AZ: 19 U 194/11) sowie der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 7. Mai 2015 (AZ: VII ZR 154/13) zu befassen.
Der Fall
Ein Unternehmen für Heizungs-, Klima-, Lüftungs- und Kältetechnikbau (im Folgenden als Auftragnehmer bezeichnet) erhielt vom Bauherrn einen umfassenden Auftrag im Rahmen der Neuerrichtung einer Halle für insbesondere die Klima- und Lüftungsarbeiten.
Nach Ausführung der Arbeiten sollte die Abnahme erfolgen. In diesem Zusammenhang wurden mehrere Mängelpunkte aufgezeigt. Insbesondere wandte der Bauherr ein, dass die Lüftungskanäle auf dem Hallendach zu hoch montiert worden seien. Der Bauherr rügte, durch die zu hohe Montage der Lüftungsrohre würden die Abstandsflächen zu den...
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