Fehlende Zulassung eines Bauproduktes als Mangel
Das aktuelle BaurechtsurteilAm Bau gibt es immer wieder neue, den am Bau beteiligten Unternehmen unbekannte Produkte. In seiner Entscheidung vom 13.01.2023 hat sich das Oberlandesgericht Düsseldorf mit der Frage befasst, ob ein Bauprodukt bereits deshalb mangelhaft ist, weil es nicht über die erforderlichen Zulassungen verfügt.
Sachverhalt
Die Klägerin ist Betreiberin einer Kläranlage. Sie beauftragte die Beklagte mit der Betonsanierung und Beschichtung eines Belebungsbeckens der Kläranlage. In diesem Becken werden Abwässer dergestalt gereinigt, dass es zu einem Angriff des Betons durch entstehende Schwefelsäure kommen kann. Die zu verwendende Beschichtung sollte Säureresistent sein.
Einige Zeit nach Abnahme und Wiederinbetriebnahme des Belebungsbeckens traten Mängel an der Beschichtung auf. Im vorausgegangenen selbstständigen Beweisverfahren hatte der gerichtlich bestellte Sachverständige eine zu geringe...
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