BTGA legt aktualisierten Handlungsleitfaden zur Nachhaltigkeitsberichterstattung vor
Bild: BTGA e. V.
Der BTGA hat seinen Handlungsleitfaden „Nachhaltigkeitsberichterstattung für KMU“ aktualisiert: In der 2. überarbeiteten Auflage wurden die Vorgaben der EU-Taxonomie-Verordnung (Verordnung (EU) 2020/852) eingearbeitet. In einer neuen Anlage wird außerdem die Bewertung der Taxonomiekonformität an zahlreichen branchenspezifischen Beispielen dargestellt.
Unternehmen in Deutschland und Europa sind zunehmend unterschiedlichen Berichtspflichten unterworfen, insbesondere durch die EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung, bekannt als CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive), die große Unternehmen zur Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten verpflichtet. Aber auch KMU können unter bestimmten Umständen direkt berichtspflichtig sein oder infolge der Anforderungen des Marktes einer indirekten Verpflichtung zur Berichterstattung unterliegen.
Der Handlungsleitfaden unterstützt Unternehmen der TGA-Branche, die nicht selbst zur Berichterstattung verpflichtet sind, bei der freiwilligen Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts und orientiert sich dabei an den Strukturen des Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK).
Von BTGA-Mitgliedern für Mitglieder
Der Leitfaden wurde von BTGA-Mitgliedern für Mitglieder der BTGA-Organisation erarbeitet und steht diesen kostenfrei zur Verfügung. Interessierte Nicht-Mitglieder können den Leitfaden gegen eine Schutzgebühr von 15,00 Euro (inkl. MwSt.) beim BTGA bestellen.
