BTGA-Handlungsleitfaden zur Nachhaltigkeitsberichterstattung


Bild: BTGA e. V.

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Die BTGA-Arbeitsgruppe „ESG-Reporting“ hat den BTGA-Handlungsleitfaden „Nachhaltigkeitsberichterstattung für KMU“ erarbeitet. Unternehmen in Deutschland und Europa sind zunehmend unterschiedlichen Berichtspflichten unterworfen, insbesondere durch die EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung, bekannt als CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive), die große Unternehmen zur Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten verpflichtet. Aber auch KMU können unter bestimmten Umständen direkt berichtspflichtig sein oder infolge der Anforderungen des Marktes einer indirekten Verpflichtung zur Berichterstattung unterliegen.

Der Handlungsleitfaden unterstützt Unternehmen der TGA-Branche, die nicht selbst zur ­Berichterstattung ­verpflichtet sind, bei der freiwilligen Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts und orientiert sich dabei an den Strukturen des Deutschen Nachhaltigkeits-kodex (DNK).

Der Leitfaden wurde von BTGA-Mitgliedern für Mitglieder der BTGA-Organisation erarbeitet und steht diesen konstenfrei zur Verfügung. Interessierte Nicht-Mitglieder können den Leitfaden beim BTGA anfragen.

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