Aktuelle DIN VDE-Bestimmungen für Elektroinstallationsrohre

Normen zur Halogenfreiheit und Betoninstallation

Vorschriften, Verordnungen und Normen regeln die Sicherheit elektrischer Anlagen. Sie spielen in der handwerklichen Praxis eine wichtige Rolle und werden regelmäßig an sich wandelnde Anforderungen angepasst. Aktuelle Bestimmungen betreffen die Halogenfreiheit von Elektroinstallationsrohren, schließen biegsame bzw. sich selbst zurückbildende Rohre von der Betoninstallation aus, regeln die Erdverlegung neu und erlauben, Rohre mit der Klassifizierung N750 in oder durch Beton zu verlegen.

Sicherheit in der Elektroinstallation ist überall dort von Bedeutung, wo Rohre für Kabel und Leitungen verlegt werden – in der Wand, im Boden oder in der Decke. Alle Elektroinstallationen müssen den DIN VDE-Normen und Bestimmungen entsprechen, die zum Zeitpunkt der Montage gültig sind. Technische Normen dokumentieren den derzeitigen Stand der Technik, setzen die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen um und werden in regelmäßigen Abständen an neue Anforderungen angepasst. Sie gelten als „anerkannte Regeln der Technik“ und ihre Anwendung ist in vielen Fällen vertraglich vorgeschrieben.

Normative Bestimmungen zur Halogenfreiheit

Die DIN VDE Normen, die für die Elektroinstallation von großer Bedeutung sind, fasst die Normreihe DIN VDE 0100 (VDE 0100) zusammen. Teil 520 der Normreihe, welche im Juni 2023 erschienen ist, behandelt die Auswahl und Errichtung von Kabel- und Leitungsanlagen. Die Anforderungen an als halogenfrei bezeichnete Kabelmanagementsysteme sind normativ verankert.

Punkt 521.6 zufolge sind in Bereichen, in denen Halogenfreiheit gefordert wird, die Anforderungen nach DIN EN 50642 (VDE 0604-2-100) einzuhalten. Das gilt für nicht metallene Elektroinstallationsrohrsysteme, geschlossene Elektroinstallationskanalsysteme, zu öffnende Elektroinstallationskanalsysteme und Kabeltragsysteme. Die europäische Norm DIN EN 50642 (VDE 0604-2-100) definiert seit 2012 ein Verfahren zur Bestimmung des Halogengehalts in Produkten aus Polymer- oder Verbundwerkstoffen. Sie nutzt dafür ein Verbrennungsverfahren und beschreibt die anschließende Analyse des Verbrennungsprodukts. Nur wenn die Konzentration jedes einzelnen Halogens – Fluor 0,3 %, Chlor 0,15 %, Brom 0,15 %, Jod 0,3 % – in der Probe und der gesamte Halogengehalt von allen Halogenen in Summe 0,4 % nicht überschritten wird, gilt das Produkt als halogenfrei.

Regelungen für Betoninstallation

DIN VDE 0100-520 (VDE 0100-520), die die Mindestanforderungen von Elektroinstallationsrohrsystemen unter Berücksichtigung des Verlegeortes festlegt, schließt biegsame, sich selbst zurückbildende Rohre von der Betoninstallation aus. Rohre für die Verlegung in oder durch Beton müssen im fünfstelligen Klassifizierungscode mit mittlerer oder höherer Druckfestigkeit gekennzeichnet sein. Demnach ist mindestens die Einordnung 3 (750 N) an erster Stelle aufzuweisen. Zudem müssen Elektroinstallationsrohre in der fünften Klassifizierungs-Stelle, die den Widerstand gegen die Biegung festlegt, mit den Ziffern 1 (starr) oder 2 (biegsam) klassifiziert sein. Somit dürfen biegsame, sich selbst zurückbildende Rohre mit der Ziffer 3 nicht in Beton verwendet werden. Die Anforderung an die Deckenmontage wurde im Zuge der Änderungen praxisgerecht angepasst. Aktuell gilt, dass Elektroinstallationsrohre mit mittlerer Druckfestigkeit (Klassifizierung 3) ohne Berücksichtigung des Befestigungsabstands zum Einsatz kommen dürfen. Zuvor war dies nur mit Elektroinstallationsrohren mit schwerer Druckfestigkeit (Klassifizierung 4) möglich.

In der DIN EN 61386-24 (VDE 0605-24) sind die besonderen Anforderungen für erdverlegte Elektroinstallationsrohrsysteme festgelegt. DIN VDE 0100-520 (VDE 0100-520) erlaubt es, nach DIN EN 61386-24 (VDE 0605-24) Elektroinstallationsrohre mit der Klassifizierung N750 in oder durch Beton zu verlegen. Eine weitere Änderung bei der Erdverlegung betrifft biegsame Elektroinstallationsrohre mit kleinerem Durchmesser. Der Verlegeort „erdverlegte Montage“ wurde wieder in die Tabelle zur DIN VDE 0100-520 (VDE 0100-520) F.52.1 aufgenommen. Somit dürfen biegsame Elektroinstallationsrohre mit mittlerer oder höherer Druckfestigkeit im Erdreich verlegt werden.

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