TAR erweitert VDE-Norm

Absicherung gegen Überspannungsschäden

Die seit dem 14. Dezember 2018 final in Kraft getretenen und damit zu beachtenden Regelungen DIN VDE 0100-443 und DIN VDE 0100-543 haben eine Erweiterung erfahren: Mit VDE-AR-N 4100 müssen Installateure und Planungsbüros für die Installation elektrischer Anlagen weitere Aspekte verpflichtend berücksichtigen. Diese neue Technische Anschlussregel (TAR) gilt für den Anschluss von Kundenanlagen an das Niederspannungsnetz des Netzbetreibers (TAR Niederspannung).

Die Definition für den Zähler­platz ist nur ein Teil der VDE-AR-N 4100, doch der vorliegende Beitrag beschäftigt sich explizit mit eben diesem Thema. Denn die zugehörigen Vorgaben der neuen TAR haben, gemeinsam mit allgemeinen technischen Entwicklungen im Rahmen der Digitalisierung, hier einen obligatorisch zu beachtenden Handlungsbedarf erzeugt. Darüber hinaus beschreibt ein Passus der neuen TAR die Handhabung von Komponenten, die gegen Folgeschäden von Blitzschlag absichern – also sogenannten Surge Protection Devices (SPD). Besagter Absatz beschreibt klar, wie ein SPD-Schutz konzipiert sein...

Die Definition für den Zähler­platz ist nur ein Teil der VDE-AR-N 4100, doch der vorliegende Beitrag beschäftigt sich explizit mit eben diesem Thema. Denn die zugehörigen Vorgaben der neuen TAR haben, gemeinsam mit allgemeinen technischen Entwicklungen im Rahmen der Digitalisierung, hier einen obligatorisch zu beachtenden Handlungsbedarf erzeugt. Darüber hinaus beschreibt ein Passus der neuen TAR die Handhabung von Komponenten, die gegen Folgeschäden von Blitzschlag absichern – also sogenannten Surge Protection Devices (SPD). Besagter Absatz beschreibt klar, wie ein SPD-Schutz konzipiert sein muss und vor Ort vorzunehmen ist.

Grundsätzlich hat die neue Technische Anschlussregel ein großes Ziel: eine umfassend einheitliche Herangehensweise für den Anschluss von Kundenanlagen an das Niederspannungsnetz der Netzbetreiber. Dabei ist übrigens zu beachten, dass durch die TAR-Einführung etliche bisher gültige Vorgaben und Regelwerke Änderungen erhalten und/oder ihre Gültigkeit verlieren. Dazu zählen insbesondere:

- technische Anforderungen an den Zugang zu Niederspannungsnetzen des „DistributionCode 2007“,
- VDEW-M-38/97-Anforderungen an Plombenverschlüsse,
- VDN-Richtlinie „Notstromaggregate“ Ausgabe 2004,
- DIN VDE 0100-732 „Hausanschlüsse in öffentlichen Kabelnetzen“,
- VDE-AR-N 4102 „Anschlussschränke im Freien“,
- VDE-AR-N 4101 „Anforderungen an Zählerplätze“,
- VDN-Richtlinie „Überspannungs-Schutzeinrichtungen Typ 1“.


Große Aufgabe am Zählerplatz: Gateway unterbringen

Der Trend zur Digitalisierung bringt, wie oben erwähnt, viele Veränderungen mit sich – im Großen wie im Kleinen. So ist etwa das Thema „Smart Home“ inzwischen in den Häusern der Menschen angelangt. Hier gilt es, die entsprechenden Geräte einzubinden. Dazu zählen u.a. „Smart Meter“, deren Verwendung künftig sicher noch zunehmen wird. Daraus resultierend wird immer häufiger der Einsatz von Gateways vorgeschrieben. Sie sind für die erwähnten „Smart Meter“ erforderlich, bilden sie doch die Schnittstelle zur (digitalen) Außenwelt. Das Problem bei deren Einbau: Grundsätzlich dient der Raum am bzw. vor dem Zählerplatz für solche Zusatzanwendungen natürlich auch der Aufnahme von Netzbetreiber- oder Messstellenbetreiber-eigenen Betriebsmitteln für Messsysteme sowie von Steuergeräten.

Nun ist es inzwischen jedoch eine echte Herausforderung geworden, entsprechenden nicht bereits anderweitig belegten Raum für eine derartige Installation zu finden – der Zählerplatz ist dieser Tage regelrecht überfrachtet. Zahlreiche weitere Vorschriften und Regelwerke sind bei der Belegung zu beachten. Gerade durch diese Problematik ergibt sich für die Anbringung von Gateways eine Herausforderung für Installateure: Wird ein Doppelzählerfeld mit zwei Selektiven Leitungsschutzschaltern (SLS-Schaltern) und einem Überspannungsschutz eingebaut, müssen Geräte für Zusatzanwendungen ihre Spannungsversorgung zwingend ebenfalls aus dem Vorzählerplatz erhalten. Damit das mit den bisherigen, herkömmlichen Technologien klappt, wäre grundsätzlich eine Erweiterung des Anschlussraums nötig; zu beachten sind dabei übrigens die unterschiedlichen Vorgaben für die jeweiligen Zählerplätze.


Stromversorgung aus Überspannungsschutz

Natürlich entstünde dabei auch Bedarf für eine zusätzliche Sammelschienenerweiterung, um per Phasenabgriff die Stromversorgung bzw. die Vorsicherung von Zusatzgeräten zu ermöglichen. Das würde jedoch bedeuten, mit den sprichwörtlichen Kanonen auf Spatzen zu schießen, insbesondere, wenn die Erweiterung nur die Anbringung eines Klemmbügel bedeuten würde … Und: Auch manch Hauseigentümer wäre wohl zumindest zu einer ausgiebigen Diskussion bereit, wenn er einen zweiten Zählerplatz „für nichts“ anbringen lassen müsste. Doch es geht auch anders, mit einem alternativen Zugang zu einer Energiequelle. Das spart sowohl Geld als auch Nerven.

Aus diesem Grund hat z.B. Raycap bei der Konzipierung der „ProTec-ZPS“ einen Phasenabgriff integriert. Gemäß der VDE-AR-N-4100, Kapitel 7.8.2, ist ohnehin immer eine Spannungsversorgung zu berücksichtigen, was mit einer solchen Lösung auch ohne Erweiterung des Anschlussraums möglich ist. Die eigentliche Umsetzung ist dabei relativ simpel und vor allem für Installateure komfortabel in der Handhabung: Die Anbringung des Überspannungsschutzes erfolgt direkt im Vorzählerplatz auf der Stromschiene – über diesen Kniff lassen sich entsprechende Applikationen unmittelbar aus dem Vorzählerbereich mit dem benötigten Strom versorgen.


Bei der Installation unbedingt zu beachten

Unbedingt beachtet werden muss, dass ein entsprechendes Produkt leckstromfrei zu sein hat. Auch dürfen etwa LED oder dergleichen keine Betriebsströme verursachen! Zudem ist die Erfüllung der weiteren TAR-Vorgaben rund um Überspannungsschutz selbstredend obligatorisch. Insbesondere müssen Installateure einen sogenannten SPD Typ 1 einbauen, also einen Blitzschutz. Dieser muss entsprechend auf alle Netzformen angepasste Konfigurationen bieten; für TT-Systeme ist eine 3 + 1-Konfiguration vorgeschrieben. Dabei sollte nicht unerwähnt bleiben, dass an der Front keine größeren Luftspalte (< 1 mm) entstehen dürfen. Bei „ZPS“ ist darum ein „nicht-manipulierbarer“ Schutzstreifen als (Stocher-)Schutz integriert, wenn ein Zählerplatzhersteller einen größeren Ausschnitt bietet; ansonsten ist das Produkt immer ohne Streifen mit seinen „schlanken“ 47 mm universell einsetzbar.

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Leitungslänge. Sie spielt gerade bei Typ-1-SPDs eine wichtige Rolle. Das vorausgeschickt, ist eine Montage direkt auf die 40-mm-Sammelschiene eine ideale Lösung, um die Länge a (siehe Schema) zu reduzieren. Nur mehr der Anschluss zum Potentialausgleich muss noch beachtet und so kurz wie möglich gehalten werden (c < 50 cm). Daher ist es auch eine empfehlenswerte Herangehensweise, die Installation in unmittelbarer Nähe zur Gebäudeeinspeisung vorzunehmen. Die Norm DIN VDE 0100-534 gibt in diesem Fall entsprechend Rat, um auch hier die entsprechenden Regeln bzw. Vorgaben für die korrekte und sichere Installation zu finden.


Auf Qualität achten

Eine ordentliche Umsetzung ist dabei natürlich nur die halbe Miete – der Überspannungsschutz selbst bildet eine ebenso wichtige Komponente. Vor dem Hintergrund von immer mehr ungeprüfter Billigware aus fernöstlichen Ländern sei daher der Hinweis erlaubt, dass nur nach Norm DIN EN 61643-11 geprüfte Produkte in der Hauptverteilung angebracht werden dürfen. Einen entsprechenden Nachweis sollte ein unabhängiges Prüflabor erbringen; der VDE ist als Zertifikationsstelle sicher die führende Einrichtung, um derartige Produkte zertifizieren zu lassen. Ein weiteres Qualitätskriterium für das richtige Produkt ist die Kurzschlussfestigkeit Isccr von mindestens 25 kA. Die Hauptanschlusssicherung darf durch das Durchschalten des SPD nicht auslösen. Weiterhin ist der Einbau in den plombierbaren Raum der Hauptverteilung eine wichtige Installationsvorgabe. Hier ist zu beachten, dass die Funktionsanzeige des SPD einsehbar sein muss, ohne diesen verplombten Raum zu öffnen.

Zudem gibt es noch weitere Qualitätsmerkmale, die zwar nicht zwingend vorgeschrieben, aber sinnvoll sind. Dazu zählt etwa der Einsatz von Produkten mit integriertem Fernmeldekontakt. Die oben diskutierten „Smart Homes“ können diese Datenquelle mit in die Haussteuerung integrieren. Viel wichtiger ist jedoch deren Verwendung in erhöht sicherheitsbedürftigen Bereichen, etwa in einem Krankenhaus oder gewerblich genutzten Anlagen. Wichtig ist hier, dass dieser Hilfsstromkreis aus dem gemessenen Teil der Kundenanlage – also dem „gezählten“ Bereich – versorgt wird. Selbstverständlich können auch sogenannte Kombiableiter – Typ-1- und Typ-2-Ableiter, sprich Blitz- und Überspannungsschutz, die „ZPS“ auch mit sich bringt – im Vorzählerbereich eingebaut werden.


Fazit

Sei es wegen gesetzlicher Vorgaben oder des Erhalts einer guten Kundenbeziehung: Installateure sind gut beraten, all diese Aspekte bei der täglichen Arbeit zu beachten.

Mit Blick in die Zukunft ist davon auszugehen, dass das entsprechende Regelwerk eher größer als kleiner werden wird. Daher ist es wichtig, sich stets zeitnah mit den Aktualisierungen auseinanderzusetzen. Das Schließen von Wissenslücken ist später umso aufwendiger. Vor allem können Fehler unangenehme Konsequenzen nach sich ziehen. Darum ist es auch ebenso wichtig, nicht nur auf das eigene Wissen zu achten, sondern auch auf die Auswahl der richtigen Partner und Lieferanten.

Letztlich stellt die nötige Qualität bei den Produkten sicher, dass Leib und Leben von Menschen geschützt werden.

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