Status-Report 52 des FGK

Reduziertes Infektionsrisiko soll Öffnungsoptionen ermöglichen

Der Fachverband Gebäude-Klima e. V., FGK, hat den Status-Report 52 „Anforderungen an Lüftung und Luftreinigung zur Reduktion des Infektionsrisikos über den Luftweg“ veröffentlicht. Er setzt sich dafür ein, dass im Lockdown Öffnungsoptionen ermöglicht werden, wenn Betreiber nachweisen, dass sie die notwendigen Anforderungen zur Verringerung des Infektionsrisikos einhalten − analog zu den Lockerungen, die in vielen Städten beispielsweise beim Dieselfahrverbot gelten, wenn das Fahrzeug bestimmte Voraussetzungen erfüllt.

Anfang November 2030 mussten aufgrund der steigenden Infektionszahlen Gastronomie, Kultur- und Freizeiteinrichtungen schließen, im Dezember 2020 kamen Einzelhandelsunternehmen und weitere Dienstleistungsbetriebe dazu. Dabei blieben organisatorische Maßnahmen der Betreiber ebenso unberücksichtigt wie die Lüftungstechnik der Gebäude. Wer in Lösungen zur Verringerung des Übertragungsrisikos investiert hatte, war dennoch betroffen. Aus Sicht des Fachverbands Gebäude-Klima e. V. sollte Betreibern das Öffnen dann wieder erlaubt werden, wenn sie nachweisen, dass ihre Organisation und Technik geeignet sind, das Infektionsrisiko gering zu halten.

Der FGK schlägt mit dem Status-Report 52 (https://downloads.fgk.de/372_SR52_RLT_und_Covid19_V1_210122.pdf) Regeln für ein vereinfachtes Nachweisverfahren auf Basis europäischer Normen vor. Wie die AHA-Maßnahmen kann auch dieser Vorschlag keinen absoluten Schutz bieten. Dennoch: Das Ziel ist möglichst großer Nutzen bei noch vertretbarem Aufwand.

Ein Flyer fasst den Grundgedanken zusammen: Statt Lockdown für alle sollte es Öffnungsoptionen geben, wenn die Anforderungen erfüllt sind. Voraussetzung sind grundsätzlich das Einhalten der AHA-Regeln sowie angepasste Belegungsdichten. Weil Viren sich über Aerosole schnell im gesamten Raum verteilen können, muss außerdem die Virenlast in der Raumluft möglichst klein gehalten werden, indem entsprechend der Nutzung des Raums gelüftet oder das Lüften um eine Luftreinigung ergänzt wird.

Der Flyer und der Status-Report 52 stehen auf www.fgk.de zum Herunterladen bereit.


Thematisch passende Artikel:

FGK-Report zu Raumluftfeuchtigkeit und Infektionsrisiko

Anforderungen an die Raumluftfeuchtigkeit in der Heizperiode

In den Normen für die Auslegung der Lüftungs- und Klimatechnik spielt die Raumluftfeuchtigkeit bisher eine eher untergeordnete Rolle, obwohl sie ? neben der Lüftung und Luftreinigung ? eine...

mehr
Ausgabe 03/2022

Infektionsrisiko in Klassenräumen

Untersuchung zu Lüftungsvarianten
Ma?nahmen zur Senkung der Infektionswahrscheinlichkeit

Wissenschaftler des IGTE (Institut für Gebäudeenergetik, Thermotechnik und Energiespeicherung, Universität Stuttgart) führten im Rahmen eines Pilotprojekts im Zeitraum von Januar bis Juni 2021...

mehr
Ausgabe 05/2019 Durchführung von Hygieneinspektionen

FGK veröffentlicht Status-Report 15

Der Fachverband Gebäude-Klima e.V. (FGK) bietet mit dem Status-Report 15 Informationen zur Hygieneinspektion von RLT-Anlagen. Damit soll die Durchführung der Inspektion für alle Beteiligten...

mehr
Ausgabe 04/2020 Qualitätssiegel Raumklimageräte

FGK-Status-Report 26

Mit dem „Qualitätssiegel Raumklimageräte“ hat der Fachverband Gebäude-Klima e. V. (FGK) im Jahr 2012 ein Zertifizierungssystem geschaffen, das vor allem aus Kundensicht wichtige Kriterien...

mehr

FGK: Online-Workshop „Lüftung in Bildungsstätten“

Das Bewusstsein für Lufthygiene hat in den vergangenen zwei Jahren aufgrund der Covid-19-Pandemie deutlich zugenommen. In vollbesetzten, schlecht belüfteten Klassenräumen steigt nicht nur das...

mehr