Bessere Förderkonditionen bei Neubauförderprogrammen KFN und KNN
24.09.2025Für die Neubauförderprogramme „Klimafreundlicher Neubau“ (KFN) und „Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment“ (KNN) gelten ab dieser Woche verbesserte Zinskonditionen. Nach Auskunft der KfW-Bankengruppe liegt u. a. bei der KFN der Zinssatz effektiv bei 2,21 % (Laufzeit 35 Jahre; Zinsbindung 10 Jahre, 5 tilgungsfreie Anlaufjahre), zuvor waren es 2,93 %. Beim Programm KNN liegt der Zinssatz effektiv bei 0,69 % (Laufzeit 35 Jahre; Zinsbindung 10 Jahre, 5 tilgungsfreie Anlaufjahre), zuvor waren es 2,16 %.
Das Bundesbauministerium ermöglicht nun über die KfW-Bankengruppe verbesserte Zinsangebote für die Förderprogramme KFN und KNN.
Bild: Clipdealer
Das Bundesbauministerium möchte damit noch in diesem Jahr einen großen Impuls setzen, klimafreundlichen sowie auch flächeneffizienten und bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. In einem ersten Schritt waren im Programm KNN schon Verbesserungen in Form der Anpassung der Baukostenobergrenze und der Wohnflächengrenze umgesetzt worden. Die Förderung erfolgt mittels zinsverbilligter KfW-Kredite. Weitere Informationen dazu sind auf der Webseiteder KfW über die Programme KFN und KNN zu finden.
Verena Hubertz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen: „Viele Messpunkte deuten auf eine Erholung im Wohnungsbau hin. Diesen Aufschwung wollen wir befeuern. Wir ziehen deshalb den wichtigen Hebel der Zinsverbilligung für Bauherrinnen und Bauherren noch ein gutes Stück nach oben, damit noch mehr bezahlbarer und klimafreundlicher Wohnraum entstehen kann. Wir liegen damit deutlich unter den aktuellen Marktkonditionen. Zusammen mit der geplanten befristeten Fördermöglichkeit für den EH 55-Standard zur Aktivierung des Bauüberhangs und dem Bau-Turbo setzen wir gute Rahmenbedingungen, um Planungen schnell von der Idee zur Schlüsselübergabe umzusetzen.“
Bedeutung von KFN und KNN
KFN ist eines der wichtigsten Neubauprogramme des Bundes. Seit 2023 konnten bereits ca. 115.000 klimafreundliche Wohneinheiten gefördert werden. Mit dem Programm können der Neubau und der Ersterwerb klimafreundlicher und energieeffizienter Wohn- und Nichtwohngebäude gefördert werden. Investoren, Genossenschaften, Unternehmen und Privatpersonen können die Förderung durch zinsverbilligte Kredite bei ihrer Hausbank beantragen. Kommunen können Zuschüsse erhalten. Eine größere Unterstützung gibt es für Gebäude, die zusätzlich das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) erreichen.
Das Programm KNN fördert klimagerechte und flächeneffiziente Neubauvorhaben. Über eine Baukostenbegrenzung soll bezahlbarer Wohnraum entstehen. Ebenso kann der Kauf neuer Gebäude, die bereits gebaut wurden und die Vorgaben erfüllen, gefördert werden. Die Förderung für Investoren, Genossenschaften, Unternehmen und Privatpersonen erfolgt mittels zinsverbilligter Kredite. Kommunen können Zuschüsse erhalten. Bereits Anfang des Monats hatte es Konditionsverbesserungen gegeben. Zum einen werden Küchen und Wohnküchen künftig als Aufenthaltsräume gewertet. Das Programm wurde damit an die Baupraxis angepasst, die häufig bei kompakten Wohnungen die Küche offen gestaltet. Die Flexibilität der Wohnraumgestaltung für die Bauherrinnen und Bauherren wurde dadurch erhöht. Zum anderen war die Baukostengrenze angehoben worden. Durch die Anhebung sind mehr Projekte als zuvor innerhalb der Kostengrenze realisierbar.