Bau-Turbo im Bundestag beschlossen – Online-Konferenz am 17. Oktober
10.10.2025Der Deutsche Bundestag hat am Donnerstag in 2. und 3. Lesung das „Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung“ beschlossen. Mit dem Gesetz wird das Abweichen von bauplanungsrechtlichen Vorschriften zugunsten des Wohnungsbaus ermöglicht und der Umwandlungsschutz gestärkt. Im parlamentarischen Verfahren haben sich noch Anpassungen am Gesetzentwurf ergeben. Der Gesetzentwurf wird nun dem Bundesrat zum zweiten Durchgang zugeleitet.
Der Bundestag hat den Die Online-Konferenz zum Bau-Turbo findet am 17. Oktober um 14 Uhr statt.
Bild: Bundesregierung / Steffen Kugler
Bundesbauministerin Verena Hubertz kündigte in ihrer Rede zudem eine Online-Konferenz zum Umsetzungslabor für den Bau-Turbo für den 17. Oktober an. Um die praktische Umsetzung des neuen Gesetzes zu erleichtern, wird diese Konferenz dabei unterstützen, die drängendsten Fragen aus der Praxis zu beantworten. Dazu sind Stadtentwickler, Stadtplanerinnen, kommunale Vertreter und Interessierte eingeladen. Ministerin Hubertz wird gemeinsam mit einem Expertenteam des Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) für Fragen zur Verfügung stehen. Darüber hinaus wird ein Ausblick auf kommende Aktivitäten, wie bspw. das Umsetzungslabor zum Bau-Turbo, gegeben. Die Anmeldung zur digitalen Auftaktveranstaltung und weitere Informationen sind auf der Webseite des BMWSB zu finden.
Dazu Verena Hubertz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen: „Wir wollen mehr bauen und wir wollen schneller bauen. Mit dem ‚Bau-Turbo‘ haben wir ein neues, mutiges Instrument, das unser Land wirklich voranbringen kann. Statt fünf Jahre für ein Bebauungsplanverfahren zu brauchen, kann die Gemeinde dem Bauvorhaben jetzt innerhalb von drei Monaten zustimmen. Damit können z. B. ganze Häuserzeilen einer Straße aufgestockt oder innerstädtische Brachen für neue Wohngebäude genutzt werden. Die Gemeinde kann im Rahmen der Zustimmung auch einen bestimmten Anteil an sozialem Wohnungsbau verlangen. Der ‚Bau-Turbo‘ kann nicht nur für Wohnungen genutzt werden, sondern z. B. auch für Kitas, Stadtteilbibliotheken oder Schulen. Das schafft noch mehr Möglichkeiten für eine lebendige und nachhaltige Stadtentwicklung. Insgesamt bekommen die Gemeinden durch den Bau-Turbo mehr Freiheit und Flexibilität.“
Holzindustrie: Kein „Bauturbo“ ohne Reform des Vergaberechts
Der Hauptverband der Deutschen Holzindustrie (HDH) kritisiert den im Bundestag verabschiedeten „Bauturbo“ als unzureichend. Zwar enthält das Paket einige begrüßenswerte Ansätze zur Planungsbeschleunigung, doch ein entscheidendes Element für mehr Tempo am Bau sei vom Gesetzgeber nicht angegangen worden: das Vergaberecht.
HDH-Präsident Johannes Schwörer.
Bild: HDH
HDH-Präsident Johannes Schwörer erklärt: „Das aktuelle Vergaberecht benachteiligt vorgefertigte Bauweisen, die zu über 80 % im Holzbau geschehen. Das hemmt den schnellen und klimafreundliche Wohnungsbau, den wir dringend benötigen. Der HDH fordert die Bundesregierung daher auf, im ‚Herbst der Reformen‘ zügig das Vergaberecht anzugehen und den Losgrundsatz zu flexibilisieren. Grundsätzlich unterstützen wir zwar die losweise Vergabe, denn sie stärkt die mittelständischen Unternehmen. Allerdings sind bei einer reinen Vergabe in Fachlose einzelner Gewerke die seriellen und modularen Bauweisen benachteiligt.“
Konkret fordert der HDH eine Flexibilisierung des Losgrundsatzes, ohne den Mittelstandsschutz aufzugeben. Öffentliche Auftraggeber müssen die Möglichkeit haben, Gesamtvergaben vorzunehmen, anstatt Fachlose einzelner Gewerke zu vergeben, wenn wirtschaftliche, technische oder zeitliche Gründe dafür sprechen. „Serielle und modulare Bauweisen sparen mit standardisierter Planung und der Vorproduktion von Bauteilen in Fabriken Bauzeit und Geld. Aber nur mit einer angepassten öffentlichen Vergabe kann das volle Potenzial der klimafreundlichen, vorgefertigten Holzbauweise für den Wohnungsbau gehoben werden“, sagt Schwörer abschließend.