Abbruch von baulichen und technischen Anlagen ist mehr als deren Beseitigung
07.01.2026Der Abbruch baulicher und technischer Anlagen ist weit mehr als deren reine Beseitigung. In den Landesbauordnungen werden unter dem Begriff „Beseitigung“ alle Arbeiten subsumiert, die sich mit dem Abbruch befassen. In diesem Zusammenhang veröffentlicht der Verein Deutscher Ingenieure (VDI) jetzt die Richtlinie VDI 6210 Blatt 1 „Abbruch von baulichen und technischen Anlagen“ und stellt sie als Download zu Verfügung.
Bagger bei Abbruch
Bild: Frank Jansen
Die Richtlinie VDI 6210 Blatt 1 ist eine richtungsweisende Arbeitsunterlage für Bauverantwortliche, Planende und Ausführende und gilt sowohl für den kompletten Abbruch baulicher und technischer Anlagen als auch für Abbrucharbeiten im Bestand, beispielsweise bei Umbau, Erneuerung oder Modernisierung. Die Richtlinie legt Verfahren und Beurteilungsgrundlagen für alle Beteiligten fest, um den Abbruch von Bauwerken und technischen Anlagen fachgerecht planen und durchführen zu können.
Sie gilt sowohl für ortsfeste als auch für ortsveränderliche bauliche und technische Anlagen. Sie geht ausführlich auf das Vorgehen bei Umsetzung der Abbruchmaßnahme ein und berücksichtigt dabei auch Aspekte wie Personalplanung, Umweltschutz, Brandschutz, Schadstoffe und Altlasten sowie Genehmigungen. Neben der Planung, Durchführung und Nachbereitung von Abbrucharbeiten beschreibt die Richtlinie auch die Prozesse rund um die Gewinnung, Bereitstellung, (Zwischen-)Lagerung, Behandlung und den Umschlag der anfallenden Materialien und Abfälle.
Die VDI 6210 Blatt 1 liefert eine chronologische Folge der zu erbringenden Planungs- und Ausführungsleistungen. Dazu werden die einzelnen Leistungsstufen einer Abbruchaufgabe für Bauherren und Planer sowie die Aufgaben der Abbruchunternehmer dargestellt. Die VDI 6210 Blatt 1 „Abbruch von baulichen und technischen Anlagen“ kann für 124,80 € unter dem Link bei DIN Media bestellt werden. VDI-Mitglieder erhalten 10 % Preisvorteil auf alle VDI Richtlinien.
