Zum Abflussbeiwert von Regenspeichern
Retentionsleistung wird anerkanntDIN und DWA sind die bedeutendsten Regelgeber zum Thema Regenentwässerung. Die Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen e.V. (FGSV), die Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V. (FLL) und die Fachvereinigung Betriebs- und Regenwassernutzung e. V. (fbr) spielen eine Rolle, wenn es um Verkehrsflächen, Gründächer und Regenspeicher geht. Alle sind sich einig: Für die dezentrale Regenwasserbewirtschaftung ist es von Vorteil, wenn Niederschläge vor Ort bleiben, also genutzt, versickert oder verdunstet werden.
Soll eine Versickerungs- oder Behandlungsanlage dimensioniert werden, benutzen Planer bei einfachen Bemessungsverfahren den statischen/fixen Abflussbeiwert der zu entwässernden Fläche – unabhängig vom Verlauf des Regenereignisses. Als Rechenfaktor ohne Einheit liegt er bei 0,0 (kein Abfluss) oder 1,0 (100 % Abfluss des auftreffenden Niederschlags) oder dazwischen. Versierte Ingenieure simulieren große Abflüsse mit dynamischen Oberflächenabflussmodellen.
Retentionsleistung der Regenspeicher
„Trinkwasser sparen durch Regenwassernutzung“ hieß das Motto, als in den 1990er Jahren der Bau von...
Soll eine Versickerungs- oder Behandlungsanlage dimensioniert werden, benutzen Planer bei einfachen Bemessungsverfahren den statischen/fixen Abflussbeiwert der zu entwässernden Fläche – unabhängig vom Verlauf des Regenereignisses. Als Rechenfaktor ohne Einheit liegt er bei 0,0 (kein Abfluss) oder 1,0 (100 % Abfluss des auftreffenden Niederschlags) oder dazwischen. Versierte Ingenieure simulieren große Abflüsse mit dynamischen Oberflächenabflussmodellen.
Retentionsleistung der Regenspeicher
„Trinkwasser sparen durch Regenwassernutzung“ hieß das Motto, als in den 1990er Jahren der Bau von Regenspeichern durch mehrere Bundesländer bezuschusst wurde. Der über Jahrzehnte angestiegene Trinkwasserbedarf der Haushalte sollte reduziert und damit immer größere Fernwasserversorgungen verhindert werden. Diese Rechnung ging auf. Statt 147 l pro Person und Tag im Jahr 1990 liegt der durchschnittliche Wert heute bei 120 l. Jeder dritte Neubau in Deutschland erhält einen Regenwassertank und bietet so die Möglichkeit, Trinkwasser für Gartenbewässerung, Toilettenspülung oder Waschmaschine ohne Komfortverlust zu ersetzen. Der Stand der Technik der Regenwassernutzung ist in DIN 1989-1:2002-04 dokumentiert.
Mittlerweile wissen wir, dass im Umgang mit Regenwasser Kombinationen von Nutzung, Versickerung, Verdunstung und verzögerter Ableitung angesagt sind. Anlass dazu geben die Auswirkungen von Starkregenereignissen, Trockenheit und aufgeheiztem Stadtklima. Fördermaßnahmen der Bundesländer oder Kommunen für die Regenwassernutzung im Besonderen und für die Regenwasserbewirtschaftung im Allgemeinen wurden weitgehend abgeschafft. Zuschüsse für Regenspeicher gibt es noch im Bundesland Bremen und in einigen Kommunen wie z.B. Heidelberg, Bad Mergentheim oder Gräfelfing. Als finanzieller Anreiz dient inzwischen eine Senkung des Niederschlagsentgelts. Die Reduzierung dieser von den Kommunen erhobenen Gebühr gibt es, wenn der Niederschlag auf dem eigenen Grundstück bewirtschaftet wird. Dass eine kontinuierliche Regenwassernutzung an sich eine beachtliche Retentionswirkung hat und damit zur Vorsorge bei Starkregen und Trockenheit beiträgt, wurde in den technischen Regeln ignoriert – bei der Berechnung der Niederschlagsgebühr ebenso. In den Tabellen der DWA- und DIN-Regelwerke sind keine Abflussbeiwerte für Regenspeicher vorhanden. Das könnte sich nun ändern.
Korrektur der technischen Regeln und der Niederschlagsgebühren
Langzeitsimulationen im Jahr 2007 an der Hafen City Universität Hamburg unter der Leitung von Prof. Dr.-Ing. Wolfgang Dickhaut ergaben je nach Nutzungsart, Regenintensität und Speichergröße erstaunliche Retentionsleistungen zwischen 4 und 40 % des bemessungsrelevanten Spitzenabflusses, auch bei Berücksichtigung der Urlaubszeit. Das Merkblatt DWA-M 550 „Dezentrale Maßnahmen der Hochwasserminderung“ von November 2015 weist in Abschnitt 3.8. „Regenwassernutzung“ ausdrücklich darauf hin. Dieser Effekt wurde durch Simulationsrechnungen von Dr.-Ing. Harald Sommer, Ingenieurgesellschaft Prof. Dr. Sieker mbH, bestätigt. „Die Ergebnisse sind in H 101, einer technischen Regel der Fachvereinigung Betriebs- und Regenwassernutzung (fbr), seit März 2016 veröffentlicht“, sagt Martin Lienhard, damals Sprecher der zuständigen Fachgruppe Regenwasserbewirtschaftung in der fbr und maßgeblich an der Publikation von H 101 beteiligt. Damit sollte Realität werden, was längst fällig ist: Die Retentionsleistung von Regenspeichern zu definieren und wie bei Gründächern mit einem Abflussbeiwert zu würdigen.
Mit einem Abflussbeiwert von 0,1 bis 0,7 ist die Dachbegrünung in Tabelle 9 der DIN 1986-100:2016-12 präsent und damit der Regenwassernutzung, die dort nicht erwähnt ist, um einige Nasenlängen voraus. Es ist an der Zeit, einen entsprechenden Wert auch für Regenspeicher bei der Aktualisierung von Normen zu verankern. Schließlich ist die Wirkung von Gründächern und Regenspeichern bei Retention gleich. Beide Systeme sind in der Lage, ein bestimmtes Maß an Niederschlag zu speichern. Wie viel, das hängt vom aktuellen Zustand, also der Sättigung des Dachsubstrats bzw. dem Füllstand des Speicherbehälters ab. Im schlimmsten Fall ist zu Beginn eines Regenereignisses der Regenspeicher von einem vorausgegangenen Niederschlag zu 100 % gefüllt. Genauso kann es bei einem begrünten Dach geschehen – 100 % Sättigung, also keine Aufnahmekapazität. Wären die Normen in dieser Hinsicht aktualisiert, könnten die Kommunen Abschläge bei der Niederschlagsgebühr machen – wichtig für Regenwassernutzer mit bestehenden Anlagen, die aus verschiedenen Gründen den vorhandenen Überlauf ihres Speichers nicht vom Kanal abhängen (und die Versickerung auf dem eigenen Grundstück einrichten) können.
Erste konkrete Veränderungen
Tatsächlich gibt es schon Städte, die in diesem Sinne mit gutem Beispiel vorangehen: Darmstadt (in der die fbr ihre Geschäftsstelle hat) sowie Stuttgart, Ulm, Mannheim, Baden-Baden und Friedrichshafen. Der Gemeindetag Baden-Württemberg veröffentlichte am 20. Oktober 2010 Vorschläge zur Bemessung der Niederschlagsgebühr in seiner Mustersatzung. In § 40a nennt er u.a. Maßnahmen, die trotz Überlauf in die Abwasserbeseitigungsanlagen zu einer reduzierten Gebühr führen: Hier ein Auszug dieser Empfehlung: „… Bei Regenwassernutzung, ausschließlich zur Gartenbewässerung, werden die Flächen um 8 m² je m³ Fassungsvolumen reduziert. Bei Regenwassernutzung im Haushalt oder Betrieb werden die Flächen um 15 m² je m³ Fassungsvolumen reduziert. Dies gilt nur für Zisternen, die fest installiert und mit dem Boden verbunden sind …“ Eine Übernahme dieser Werte in der Satzung weiterer Kommunen ist wahrscheinlich.
Im Arbeitsblatt DWA-A 102/BWK-A 3, Grundsätze zur Bewirtschaftung und Behandlung von Regenwetterabflüssen zur Einleitung in Oberflächengewässer (Entwurf von Oktober 2016) erscheint bei der Berechnung der anlagenbezogenen Wasserbilanz in Abschnitt 8.1.2 die Retentionsleistung der Regenspeicher, ebenso im Anhang bei den Berechnungsbeispielen C 3.3 und C 3.4.
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