„Die Wirtschaft bekommt Planungssicherheit für das nächste Jahrzehnt."

EU-Trilog einigt sich auf Details des EU-Klimaziels für 2040

Die Verhandlungen zwischen dem Rat der EU-Mitgliedstaaten, der EU-Kommission und dem Europäischen Parlament zu einem neuen EU-Zwischenziel auf dem Weg zur Klimaneutralität sind erfolgreich abgeschlossen worden. Die EU-UmweltministerInnen hatten sich bereits Anfang November auf ein neues Zwischenziel auf dem Weg zur Klimaneutralität geeinigt. Bis 2040 sollen die Emissionen um 90 % gegenüber 1990 sinken. Nun haben sich Rat und Europäisches Parlament zusammen mit der EU-Kommission über die letzten Punkte geeinigt. Die wesentliche Änderung zur Ratsposition ist, dass die Anforderungen an die Qualität der internationalen Zertifikate weiter erhöht werden.


Bild: Clipdealer

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Bundesumweltminister Carsten Schneider: „Das neue EU-Klimaziel ist die wahrscheinlich wichtigste klimapolitische Entscheidung dieser Legislatur. Der Beschluss ist gut fürs Klima und gut für die Wirtschaft. Europa hält rechtsverbindlich Kurs beim Klimaschutz. Die Wirtschaft bekommt Planungssicherheit für das nächste Jahrzehnt. Besonders die deutsche Wirtschaft wird von diesem Beschluss profitieren, weil die gesamte EU künftig noch stärker gemeinsam vorangeht. Sowohl im EU-Parlament als auch unter den Mitgliedstaaten ist es gelungen, eine breite Mehrheit für unsere Klimapolitik zu gewinnen. Das macht Mut, dass wir auch die nächsten Umsetzungsschritte gemeinsam gehen können. Vorausschauender Klimaschutz macht uns als EU wettbewerbsfähiger und trägt zur Stärke unseres Wirtschaftsstandorts bei. Diese Entscheidung ist ein weiterer wichtiger Schritt auf diesem gemeinsamen Weg.“

Einigung tritt voraussichtlich Anfang 2026 in Kraft

Das Europäische Klimagesetz sieht bereits ein Zwischenziel für 2030 über eine Emissionsminderung von 55 % gegenüber 1990 vor. Hier ist die EU bei der Umsetzung laut Bundesumweltministerium bereits auf gutem Weg. Nun folgt ein zweites Zwischenziel für 2040, womit die Etappen bis zur vollständigen Klimaneutralität der EU im Jahr 2050 gesetzlich klar definiert sind. Um die Minderung von 90 % bis 2040 zu erreichen, soll es als zusätzliche Option die Möglichkeit geben, maximal fünf Prozentpunkte der Emissionsminderung über hochwertige, internationale Zertifikate anrechnen zu lassen – auf Grundlage des Artikels 6 des Pariser Abkommens, zu dem es seit 2024 handhabbare internationale Regeln gibt.

Weiterer Prozess: Die Einigung im Trilog muss nun noch formal vom Europäischen Parlament und vom Rat bestätigt und anschließend im EU-Amtsblatt veröffentlicht werden. Die Änderungen treten am 20. Tag nach der Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft. Dies wird voraussichtlich Anfang 2026 der Fall sein.

Im Rahmen des Trilogs wurde auch bestätigt, die Einführung des EU-Emissionshandelssystems für Gebäude, den Straßenverkehr und kleine Industriezweige (EHS2) um ein Jahr von 2027 auf 2028 zu verschieben. In Deutschland gilt bereits seit 2021 der Nationale Emissionshandel für Kraftstoffe im Verkehr und Brennstoffe in Gebäuden (nEHS).

Artikel 6 des Pariser Abkommens

Internationale Zertifikate: Artikel 6 des Pariser Abkommens ermöglicht den Handel mit Emissionsminderungen über Landesgrenzen hinweg, stellt dabei aber sicher, dass keine Doppelzählungen („heiße Luft“) entstehen und der Klimanutzen real und überprüfbar ist. Somit bietet er eine völkerrechtlich verbindliche Grundlage, für Länder, die beim Klimaschutz zusammenarbeiten wollen, um ihre Klimaziele („NDCs“) zu erreichen. Die Klimaschutzprojekte sind an zahlreiche Kriterien geknüpft, und müssen unbedingt zusätzlich zu ohnehin geplanten Klimaschutzmaßnahmen erfolgen. Die EU will nur hochwertige, Artikel-6-konforme Zertifikate nutzen – also solche, die klare Umwelt- und Sozialstandards erfüllen, und die in Partnerländer umgesetzt werden können, die bereits ambitionierte Klimaziele und transparente Buchführung über die Treibhausgase haben. Solche Kooperationen helfen, Technologien zu exportieren und weltweit Emissionen zu senken. Beim Umfang internationaler Gutschriften bleiben signifikante Ermessensspielräume.

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