Populäre Rechtsirrtümer am Bau – Teil 9

Mit Zins und Zinseszins

Hätte Josef zur Geburt von Jesus 1 Cent mit 4 % Zinsen angelegt (der sogenannte Josefspfennig), dann wäre daraus mit Zinsen und Zinseszinsen nach einem bekannten Berechnungsbeispiel bis 2012 ein unglaublicher Gegenwert von 255 Erdkugeln aus purem Gold geworden! So lange will und kann niemand auf die Bezahlung von Forderungen warten, und auch Gerichtsprozesse dauern – entgegen landläufiger Meinung – doch nicht ganz so lange wie der Beispielszeitraum. Trotzdem erreichen mich immer wieder interessante Aufstellungen mit Zinseszinsberechnungen zur Darstellung eingetretener Schäden. Wie sieht es eigentlich damit aus? Muss ein Schuldner die Summe „mit Zins und Zinseszins“ zurückzahlen?

Zinsen sind nach dem Gesetz bei einem Prozess jedenfalls ab Erhalt der Klage­schrift vom Prozessgegner zu zahlen, ansonsten aber schon früher ab dem Eintritt des Verzuges. Dieser Verzug kann „automatisch“ eintreten, wenn das Zahlungsdatum genau vereinbart ist, oder bei Rechnungen 30 Tage nach dem (nachweislichen) Erhalt der fälligen Rechnung unter Geschäftsleuten. Sonst aber benötigt man ein (nachweislich zugegangenes) Mahnschreiben, das man zur Sicherheit immer schicken sollte.

Der gesetzliche Zinssatz beträgt gegenüber einem Verbraucher 5 % über dem sogenannten Basiszinssatz jährlich, bei...

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