Legionellenschaltung ad absurdum

Hygienekritische Folgen eines kontraproduktiven Standardverfahrens

Trinkwasserinstallationen, die gemäß der allgemein anerkannten Regeln der Technik geplant, gebaut und betrieben werden, bedürfen grundsätzlich keiner präventiven thermischen Behandlungsmaßnahmen. Vielmehr bergen kontinuierlich durchgeführte Hitzeanwendungen nicht zu unterschätzende Risiken für den langfristigen Hygiene­status einer Installation und die mikrobielle Beschaffenheit ihres Trinkwassers. In den Arbeitsblättern W556 und W557 hat der DVGW seine Handlungsrichtlinien an die aktuellen Erkenntnisse aus Forschung und Sanitärpraxis angepasst. Demnach sind thermische Desinfektionen nur noch als Einzelfallverfahren bei spezieller Indikation zulässig und zielführend.

Vorbedingung für den dauer­haften Hygieneerhalt in wasserführenden Leitungssystemen und Speichereinrichtungen ist eine fachgerechte Installa­tionsplanung und -ausführung, der sich u.a. nach VDI-Richtlinie 6023 „Hygiene in Trinkwasser-Installationen; Anforderungen an Konzeption, Ausführung, Betrieb und Instandhaltung“ eine entsprechend bestimmungsgemäße Betriebsführung anschließt. Probleme bei der Einhaltung hygienerechtlicher Vorgaben während des Betriebs können bereits durch Planungs- und Bau­mängel entstehen, etwa dann, wenn im Rahmen der Raum­bucherstellung von Planer und Betreiber keine...

Vorbedingung für den dauer­haften Hygieneerhalt in wasserführenden Leitungssystemen und Speichereinrichtungen ist eine fachgerechte Installa­tionsplanung und -ausführung, der sich u.a. nach VDI-Richtlinie 6023 „Hygiene in Trinkwasser-Installationen; Anforderungen an Konzeption, Ausführung, Betrieb und Instandhaltung“ eine entsprechend bestimmungsgemäße Betriebsführung anschließt. Probleme bei der Einhaltung hygienerechtlicher Vorgaben während des Betriebs können bereits durch Planungs- und Bau­mängel entstehen, etwa dann, wenn im Rahmen der Raum­bucherstellung von Planer und Betreiber keine ausrei­chend sorgfältige Auslegung und Dimen­sionierung erfolgt.

Mikrobielle Verunreinigungen von Installationen – beispielsweise durch Legionellen oder Pseudomonaden – sind oft in einer hygienisch unzureichenden Betriebsweise begründet. Einrichtungen oder Anlagenteile mit längeren, wiederkehrenden Frequentierungspausen (Schul- und Kitagebäude, Sporthallen etc.), aber auch mehrfach ungenutzte Objekte (z.B. gewerblich geführte Gebäude) sind davon besonders häufig betroffen, da hier weder der erforderliche Wasseraustausch noch die Einhaltung zulässiger Temperaturniveaus innerhalb des Versorgungssystems unterbrechungsfrei gewährleistet werden kann. Um einer drohenden Verkeimung durch gesundheitsrelevante Mikroorganismen bereits im Vorfeld proaktiv zu begegnen, wurden und werden thermische Anlagen- und Trinkwasserbehandlungen deshalb bedauerlicherweise nach wie vor als vorbeugende Standardverfahren turnusmäßig durchgeführt.

 

Resistenzausbildung durch wiederholten Hitzekontakt

Welche Risiken von regelmäßigen Hitzeeinwirkungen auf potentiell krankmachende Bakterien wie Legionella Pneumophila und andere ausgehen können, zeigen u.a. praktische Erfahrungen der Universität Tübingen. Auch langjährige wissenschaftliche Untersuchungen bestätigen die Annahme, dass die wiederholte Konfrontation der Organismen mit beabsichtigten Desinfektionsmaßnahmen und -mitteln (chemische oder auch thermisch) zu einer epigenetischen Anpassungsreaktion führen. Resultat dieses Adaptionsprozesses ist eine sich sukzessiv verbessernde Toleranz der Bakterien gegenüber ungünstigen Umweltbedingungen. Vor dem Hintergrund eines wissenschaftlich belegten Kon­di­tio­nie­rungs­effekts ist also davon auszugehen, dass regelmäßige thermische Behandlungsmaßnahmen langfristig nicht nur ohne Erfolg bleiben, sondern mehr noch die Kontaminationswahrscheinlichkeit für wasserführende Systeme erhöhen. Bereits heute sind Temperaturtoleranzen bei Legionellen von über 80 °C bekannt. Es wurde der Nachweis erbracht, dass kontinuierlich eingesetzte „Legionellenschaltungen“ mit einer kritischen Veränderung des Populationswachstums einhergehen können.

 

Zu hinterfragen:
Parameter des neuen Technischen Regelwerks

Der weiterentwickelte Kenntnisstand bedingte bereits vor einigen Jahren eine Neubewertung sowie eine Formulierungsanpassung im Technischen Regelwerk des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches (DVGW). Dabei werden thermische Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Trinkwasserhygiene in Gebäuden zwei unterschiedlichen Anwendungsbereichen zugeordnet: der Trinkwasserdesinfektion und der Anlagendesinfektion.

Gemäß Arbeitsblatt W556 „Hygienisch-mikrobielle Auffälligkeiten in Trinkwasserinstallationen: Methodik und Maßnahmen zu deren Behebung“ ist ein regelmäßiges prophylaktisches Aufheizen des Trinkwassers grundsätzlich als nicht zielführend einzustufen, es entspricht demnach auch nicht mehr den allgemein anerkannten Regeln der Technik (a.a.R.d.T.). Grundlage für diese Einschätzung ist der wissenschaftlich wie erfahrungspraktisch gestützte Sachverhalt, dass die am Installationsmaterial anhaftenden primären Kontaminationsherde nicht oder nicht ausreichend durch eine notwendige Temperatur beaufschlagt werden können und folglich auf diese Weise nicht zu eliminieren sind.

Als zielführende Maßnahme für die dauerhafte Behebung einer Legionellenbesiedelung dient letztendlich nur ein fachgerechtes und fallspezifisches Sanierungskonzept, das auf mehreren chronologischen Prozessschritten aufbaut. Eine thermische Behandlung der Gesamtinstallation (die Anlagendesinfektion) kann Teil einer solchen systemischen Instandsetzungsabfolge sein. Sie ist jedoch nach aktueller Fassung des Arbeitsblattes W557 „Reinigung und Desinfektion von Trinkwasserinstallationen“ an zwei entscheidende Vorbedingungen gebunden: Bei der betreffenden Anlage liegt nachweislich ein Kontaminationsfall vor und es wurden sowohl bau- als auch betriebstechnische Beseitigungsmaßnahmen ergriffen, welche aber nicht zum Erfolg führten. Allein aus diesen beiden Prämissen lässt sich ableiten, dass auch hier eine rein vorsorgliche Hitzebehandlung der Anlage fachlich nicht zu legitimieren ist.

Darüber hinaus sollte die Effektivität eines thermischen Desinfek­tionsversuches selbst bei regelwerkskonformer Durchführung stets kritisch hinterfragt und im Nachgang sorgfältig überprüft werden. Unter Umständen können die im Arbeitsblatt W557 fixierten Parameter für die Anlagenbehandlung (Behandlungszeit länger als 3 min bei einem Temperaturniveau von mindestens 70 °C) nicht ausreichend sein, um möglicherweise bereits konditionierte Organismen unschädlich zu machen. Vor diesem Hintergrund ist der Erfolg einer thermischen Behandlung ausschließlich an ihrem tatsächlichen Ergebnis zu messen.

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