Kommentar

Krankenschein per WhatsApp – muss das sein?

Jetzt ist es soweit: Die schöne digitale Welt hat das Arbeitsrecht an einer Stelle erreicht, an der es immer wieder zu Konflikten kommt. Nachdem im vergangenen Jahr die Berufsordnung der Ärzte geändert wurde, ist es in Einzelfällen wohl zulässig, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen per WhatsApp zu erteilen. Diesen Umstand nimmt nun ein Dienstleister zum Anlass, gegen Zahlung von 9 € eine „Krankschreibung vom Tele-Arzt“ anzubieten. Diese wird von approbierten Ärzten ausgestellt, gilt für eine Krankschreibung von maximal drei Tagen und ist höchstens zweimal im Jahr möglich. Der Anbieter...

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