Gebäudetechniker kritisierten geplante Osterruhe
Der BTGA hat die im Beschluss vom 22. März 2021 völlig überraschend getroffene Regelung kritisiert, wonach der 1. April (Gründonnerstag) und der 3. April (Sonnabend) 2021 einmalig als „Ruhetage“ festgelegt wurden. Zwar gab der Beschluss nicht eindeutig vor, wie diese „Ruhetagsregelung“ konkret ausgestaltet werden sollte, auf Nachfragen in der anschließenden Pressekonferenz stellte die Bundeskanzlerin jedoch klar, dass die Regelung „analog zu Sonn- und Feiertagen“ zu verstehen sei. Das hätte bedeutet, dass an diesen Tagen grundsätzlich nicht gearbeitet werden müsste und dürfte – von Ausnahmen...
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