Gebäude in den „Polizeifunk“ einbinden

Objektversorgung im digitalen BOS-Funknetz

Sicherheits- und Rettungskräfte müssen das im Aufbau befindliche, bundesweite digitale Sprech- und Datenfunksystem auch in Gebäuden, Bauwerken und Objekten nutzen können. Dazu müssen entweder die entsprechenden Voraussetzungen im Gebäude erst einmal realisiert oder das bestehende System in das digitale BOS-Funknetz migriert werden.

Der Aufbau des bundeswei­ten Digitalfunknetzes für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) schreitet voran. In einigen Städ­ten und Regionen ist es bereits in Betrieb. Bis wann wird es aber flächendeckend zur Verfügung stehen? „Die Inbetriebnahme des Netzes erfolgt zeitlich gestaffelt in 45 geographischen Netz­­abschnitten und wird im Wesentlichen bis Ende 2014 abgeschlossen sein“, so beschreibt die zuständige Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS) die zeitliche Zielmarke. Dieses digitale Funknetz, landläufig auch...
Der Aufbau des bundeswei­ten Digitalfunknetzes für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) schreitet voran. In einigen Städ­ten und Regionen ist es bereits in Betrieb. Bis wann wird es aber flächendeckend zur Verfügung stehen? „Die Inbetriebnahme des Netzes erfolgt zeitlich gestaffelt in 45 geographischen Netz­­abschnitten und wird im Wesentlichen bis Ende 2014 abgeschlossen sein“, so beschreibt die zuständige Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS) die zeitliche Zielmarke. Dieses digitale Funknetz, landläufig auch „Polizeifunk“ genannt und nicht gleichzusetzen mit den kommerziellen Mobilfunknetzen für Millionen privater und geschäftlicher Nutzer, löst die vorhandenen analogen BOS-Funknetze ab, wenn diese den Anforderungen an eine moderne und vor allem sichere Kommunikation der Einsatz- und Rettungs­kräfte nicht mehr genügen.

Selbstverständlich müssen die Sicherheits- und Rettungskräfte wie Polizei, Feuerwehr, DRK, THW etc. das bundesweite digitale Sprech- und Datenfunk­system auch in Gebäuden, Bauwerken und Ob­jekten nutzen können. Die Eigentümer oder Betreiber solcher Gebäude stehen dort in der Verantwortung: Denn die Gewährleis­tung einer umfassenden Funkversorgung innerhalb von Gebäuden und Objekten liegt aus verschiede­nen Gründen (Brandschutz, Sicher­heit und weitergehende As­pekte) bei ihnen. Die Inhaber und Betreiber der Objekte – also auch Immobilienbesitzer oder deren Beauftragte – sind für die Objektversorgung zuständig und müssen sie technisch angehen. Hierin liegt eine immens wichtige Auf­gabe. Denn eine mangelnde Funkversorgung, gerade auch in öffent­lichen Gebäuden mit hohem Personenaufkommen, stellt eine ernsthafte Gefahr für die öffentliche Sicherheit dar.

Die ersten Objektfunkanlagen im digitalen BOS-Funknetz haben mittlerweile ihren Betrieb aufgenommen. So sind in Berlin bereits über 50 Objekte, darunter das Berliner Olympiastadion, der Deutsche Bundestag, mehrere Verwaltungsgebäude, Hotelbauten und Ein­kaufszentren, sowie in Baden-Württemberg ein erster Bundes­straßen­tunnel versorgt. In Hamburg können Feuerwehr, Polizei und Rettungs­dienst den BOS-Digitalfunk auch in den insgesamt ca. 40 km langen Tunnelanlagen, in den U-Bahnhöfen und in den fahrenden U-Bahn-Zügen nutzen. Doch angesichts des von der BDBOS genannten Zeitpunkts für den weitgehenden Abschluss des Netz­aufbaus bleibt in relativ kurzer Zeit viel zu tun. Von einer flächen­deckenden digitalen BOS-Funkversorgung, zumindest der strategisch bedeutsamsten Gebäude- und Tunnelobjekte, die von sehr vielen Menschen frequentiert werden, sind wir in Deutschland noch weit entfernt. Zwar kann in zahlreichen Objekten bereits durch die Funkversorgung im freien Feld die Gebäudeinnenversorgung mit sichergestellt werden. Doch je nach Gebäudebeschaffenheit (Stahlbeton, metallbedampfte Fenster usw.) und Entfernung zur nächsten Basis­­station wird die Versorgung von außen das Gebäude nicht hinreichend abdecken.

 

Technisches Konzept für die Objektfunkversorgung

Am Beginn der Realisierung einer Anlage zur Objektversorgung im digitalen BOS-Funknetz steht die Analyse der Ausgangslage; ihr folgen die Ausarbeitung des Konzepts und die technische Um­setzung. Die Anforderungen an die „Objektfunkversorgung“ sind oftmals schon in der Baubeschreibung/Baugenehmigung enthalten. Ein beauftragtes Planungsbüro mit Expertise in der Mess­technik von Funknetzen stellt fest, ob die bestehende Gebäude­innenversorgung bereits durch die Freifeld-Funkversorgung von außen sichergestellt wird. Die Versorgung aus dem Freifeld reicht dann aus, wenn 96 % des Gebäudes funktechnisch versorgt werden können. In diesem Fall wären keine weiteren Installationen im Gebäude nötig.

Wenn die notwendige Funkversorgung im Gebäude nicht vorhanden ist, startet die technische Planung mit dementsprechenden Messungen oder Ausbreitungsmodellen für die Objektfunkversorgung. Es folgt ein fachlich sehr kompliziertes Procedere, das u.a. die Beantragung von Funkfrequenzen bei der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA) und schließlich die Suche nach geeigneten Lösungen zur Anbindung an das digitale BOS-Funknetz umfasst. Planungsbüros können die Bauherren von A bis Z durch die technischen Verfahrenschritte, die Frequenzbeantragung bei der BNetzA und die Ausarbeitung für die Funkversorgung im Objekt begleiten.

Sind die technischen und konzeptionellen Fragen zwischen Planer, Gebäudebetreiber und BNetzA geklärt, kann das Planungs­unternehmen die notwendigen Bauteile für den Netzeinbau beschaffen. Es folgen Installation, Prüfung, Abschlussmessung, Dokumentation und Abnahme. Ein unabhängiger Sachverständiger nimmt die Installation der Objektfunkanlage baurechtlich ab. Den anschließenden Praxis­test übernimmt die Feuerwehr. Sie prüft, ob die Funkversorgung im Gebäude reibungslos auch in den ver­schiedenen Betriebsarten (Trunk- und Direktmode) mit den vorhandenen Funkgeräten funktioniert. Parallel dazu erfolgt eine Messung im Umfeld auf even­tuelle Störungen der Objekt­funk­anlage zu der ins­tallierten Systemtechnik. Die doppel­te Prü­fung durch Landesstelle und Feuer­wehr entspricht den Vorga­ben der Richtlinien für Objektfunkanlagen der Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicher­heits­auf­gaben (BDBOS).

 

Migration von installierten analogen Funkanlagen

Bei der Objektversorgung für den digitalen BOS-Funk muss aber das Rad nicht überall neu erfunden werden: Schließlich verfügen zahlreiche, gerade auch strategisch wichtige Objekte bereits heute über eine Funkver­sorgung für den analogen BOS-Funk, der vom digitalen BOS-Funk abgelöst werden soll. Für diese Objekte bedarf es eines technischen Konzeptes für die Umwandlung – Fachterminus: „Migration“ – einer analogen in eine digitale Inhouse-Netzstruktur.

Wo bereits eine analoge Objektfunkversorgung installiert ist, können zur Migration in den Digitalfunk vorhandene analoge Komponenten (Antennensystem, Steuerleitung zum FWBF und BMA) genutzt werden. Um den Be­treibern und Inhabern der Gebäude eine möglichst kosteneffiziente Digitalfunkversorgung zu bieten, sollten nach detaillierter Prüfung möglichst viele Komponenten des Analogfunks auch für den Digitalfunk genutzt werden.

Während der Migrationsphase vom analogen in den digitalen Funkbetrieb ist ein Parallelbetrieb möglich – eine Unterbrechung der für die Objektsicherheit so wichtigen Funkversorgung ist somit nicht notwendig. Hierbei kommt es auf ein professionelles Effizienzmanagement an, das möglichst viele vorhandene Ele­mente im Parallelbetrieb ein­setzt. Nach Abschluss der Mi­gra­tionsphase sollten dann diejenigen Elemente der alten ana­lo­gen Systemtechnik, die im digitalen System nicht mehr ge­nutzt werden können, effizient demontiert werden.

Bei Um- und Neubauten ist die strategische Einbindung der Funkversorgung in den Bauprozess – Stichwort: Verkabelung – dringend zu empfehlen. Dabei kommt es nicht zuletzt auf das Timing an. Der Ausbau des Gebäudes muss so weit fortgeschritten sein, dass die Funkmessung im Gebäude einen realistischen Ist-Wert ergibt; gleichzeitig darf der Ausbau nicht so weit fortgeschritten sein, dass die Instal­lation der Funkanlage und dessen Antennensystem unnötige Mehrkosten verursacht, weil z. B. vorhandene Leitungsschächte nicht mehr mitgenutzt werden können. Für eine kosteneffiziente Funkversorgung ist die Einbeziehung des Funknetzplaners in den Bauprozess unerlässlich. Gebäudebetreiber oder Inves­toren sparen Kosten und Mühe, wenn sie spezialisierte Firmen mit der Objektfunkversorgung beauftragen.

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