Energieeinsparverordnung

Optimierte Klimaanlagen mit der EnEV

Klimaanlagen erfreuen sich vor allem im Sommer größter Beliebtheit. Doch ältere Anlagen werden dem tatsächlichen Bedarf oftmals nicht mehr gerecht. Betriebskosten und Nutzen stehen dann in einem ungünstigen Verhältnis. Durch die „Energetische Inspektion“, wie sie die Energiesparverordnung (EnEV) vorschreibt, können Optimierungspotentiale erschlossen werden.

Seit 2002 richtet die EU-Richtlinie „2002/91/EG – Energieeffizienz von Gebäuden“ den Fokus auf hohe Effizienzstandards im Gebäudebestand und bei Neubauten. Im Jahr 2007 wurden die europäischen Vorgaben mit der EnEV in deutsches Recht überführt und zuletzt 2009 geändert. Die Klimatechnik [1] rückt im § 12 in den Vordergrund. Mit einer energetischen Inspektion, durchgeführt von einer fachkundigen Person, sollen landesweit die energetischen Eigenschaften alter Klimaanlagen unter die Lupe genommen werden, um Effizienzpotentiale aufzudecken. Es gelten je nach Alter der An­lage unterschiedliche...

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