Digitalisierung und Datenschutz in der TGA

Durchdachte Automatisierungskonzepte

Am 25. Mai 2018 tritt die Datenschutzgrundverordnung, kurz DSGVO, in Kraft. Mit dieser Verordnung werden die Rechte jeder einzelnen Person bezüglich einer digitalen Verarbeitung geregelt. Wenn man vor dem Hintergrund dieser DSGVO die Möglichkeiten der digitalen Datenerfassung betrachtet, wird eines sofort deutlich: Hier gibt es ein großes Konfliktpotential zwischen dem Wunsch nach dem Schutz persönlicher Daten eines jeden Einzelnen und der möglichst umfassenden Auswertung personenbezogener Daten.

In der Gebäudetechnik bedeutet dies: Wenn ich beispielsweise ein individuell steuerbares Raumklima liefern will, sollte ich wissen, wer der Nutzer ist.

Doch man kann das Thema auch etwas anders betrachten. Sicher ist es reizvoll, viele personenbezogene Daten für ein individuell zugeschnittenes Raumklima zu kennen, für die Raumautomation reicht es aber üblicherweise aus zu wissen, ist eine Person im Raum, um Komfortbedingungen aufrechtzuerhalten. Ist niemand anwesend, kann auf Energieabsenkbetrieb gegangen werden. Ein ähnliches Vorgehen gilt auch bei anderen Anwendungsfällen: Ist der Gebäudestatus von der Anzahl der Personen abhängig, reichen Sensoren aus, die Personen zählen können. Es muss also nicht auf vorhandene personenbezogene Daten zugegriffen werden.

Ein weiterer Punkt ist der Schutz der Daten. Diese müssen so geschützt werden, dass nicht von unberechtigter Seite auf sie zugegriffen werden kann. Hier müssen in der Gebäudetechnik Sicherheitstechnologien und -konzepte Einzug halten, wie sie in der IT angewendet werden. Denn ein automatisiertes Gebäude kann letztlich auch als großer Computer gesehen werden, dessen Integrität geschützt werden muss.

Was Airbag und Assistenzsysteme im Auto
zum Schutz von Personen leisten, müssen
digitale Sicherheitssysteme beim Schutz
personenbezogener Daten erfüllen.
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