Datensicherheit
Nur das Beste kann teure Geldbußen vermeiden!Wer in Europa künftig massiv an der Sicherheit seiner Kunden spart, geht ein hohes Risiko ein: Ab 25. Mai 2018 kehrt die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) die Beweislast um – der Chef ist für den Datenschutz verantwortlich und muss gemäß Artikel 5 „dessen Einhaltung nachweisen können (‚Rechenschaftspflicht‘)“.
Im Mai 2017 zahlte der Gebäudedienstleister Fazio Mechanical Services dem US-Lebensmittelhändler Target nach einem Datenangriff 18,5 Mio. US-$. Durch etwaige Fehler sollen beide Unternehmen den Diebstahl von 40 Mio. Kreditkartendaten erleichtert haben.
Artikel 82 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) fordert: „Jede Person, der wegen eines Verstoßes gegen diese Verordnung ein materieller oder immaterieller Schaden entstanden ist, hat Anspruch auf Schadenersatz gegen den Verantwortlichen oder gegen den Auftragsverarbeiter.“ Ein Hoffnungsschimmer: „Der Verantwortliche oder der...
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