Die aktuelle Entscheidung

Neues zu Abgeltungsvereinbarungen

Immer wieder stehen sich Auftraggeber und Auftragnehmer nach Abschluss eines Bauvorhabens gegenüber. Der Auftraggeber behauptet Mängel am Bauvorhaben und fordert deren Beseitigung. Der Auftragnehmer fordert vom Auftraggeber einbehaltenen Werklohn. So oder so ähnlich gestaltet sich eine Vielzahl der Rechtstreitigkeiten am Bau. Zur Vermeidung eines Rechtsstreits vor einem Gericht und zur endgültigen Erledigung der Sache können Auftraggeber und Auftragnehmer eine Abgeltungsvereinbarung schließen.

Zum Fall

Mit der in der Einleitung genannten Situation hat sich das Oberlandesgericht Jena in seinem Urteil vom 24. Juli 2014 (Az.: 7 U 142/13) und anschließend der Bundesgerichtshof in seinem Beschluss vom 13. August 2015 (Az.: VII ZR 215/13) beschäftigt.

Gegenstand des vorliegenden Rechtsstreits war eine Abgeltungsvereinbarung in der Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbart hatten, dass „die Mängelbeseitigung an den Objekten nunmehr eigenständig vom Auftraggeber durchgeführt und der Auftragnehmer im Gegenzug keinerlei finanzielle Forderung gegenüber dem Auftraggeber mehr hat“.

Der...

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