Das aktuelle Baurechtsurteil
Auf-Dach-PV-Anlagen: Wann verjähren Mängelansprüche?Zunehmend müssen sich Gerichte mit Mängeln an Photovoltaikanlagen befassen. Treten Mängel – wie oft – nicht kurzfristig, sondern erst nach Jahren auf, erheben Werkunternehmer und Planer regelmäßig die Verjährungseinrede. Dann stellt sich die Frage, in welcher Verjährungsfrist Ansprüche verjähren – fünf Jahre oder zwei Jahre? Die Beantwortung der Frage hängt davon ab, ob die Vertragsparteien einen Kaufvertrag geschlossen haben, in dem sich der Werkunternehmer zugleich zur Montage der Anlage verpflichtet hat, oder ob es um einen Werkvertrag geht, der Arbeiten an einem Bauwerk zum Gegenstand hat.
Zum Fall
Die Klägerin betreibt auf einem in ihrem Eigentum stehenden Grundstück eine Tennishalle. Im Jahre 2004 beauftragte die Klägerin die Beklagte, auf dem Dach dieser Tennishalle eine Photovoltaikanlage zu errichten....
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