Das Aus für die Tarifeinheit
Seit vielen Jahren galt im Tarifrecht der von der Rechtsprechung entwickelte Grundsatz der Tarifeinheit. Mit diesem Begriff wurde sichergestellt, dass in einem Betrieb stets nur ein Tarifvertrag zur Anwendung gelangte. Das war auch sehr gut so, denn so wurde verhindert, dass in einem Betrieb für verschiedene Arbeitsverhältnisse unterschiedliche Tarifverträge gelten. Umgesetzt wurde die Tarifeinheit in dem nach dem Spezialitätsgrundsatz der dem Betrieb räumlich, betrieblich, fachlich und persönlich am nächsten stehende und deshalb den Eigenarten und Erfordernissen des Betriebs und der darin...
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