Contracting ausschreiben

So geht es richtig!

Massive Kosteneinsparungen und der Abbau des Investitionsstaus sind die zentralen Themen, die Kommunen und öffentliche Verwaltungen bewegen. Viele Liegenschaften sind gerade im kommunalen Bereich dringend energetisch sanierungsbedürftig. Die Energiekosten und die damit verbundenen Umweltbelastungen sind unnötig hoch. Contracting kann durch die Optimierung der energetischen Abläufe und den Einsatz energieeffizienter Technik Geld und gleichzeitig erheblich CO2 sparen.

Contractoren wissen, wo der Einsatz von regenerativen Energiequellen wirtschaftlich sinnvoll ist und wie energiebezogene Betriebs­abläufe am besten zu gestalten sind. Von diesem Wissen können gerade
öffentliche Liegenschaften und Kommunen profitieren. Eine langfristige Planung der Energieversorgung schafft einen kalkulierbaren Kostenrahmen für die Zukunft. Die häufig angespannte Haushalts­lage hat bisher verhindert, dass entsprechende Investitionen getätigt wurden. Contracting bietet hier die Chance, durch die Auslagerung der energetischen Sanierung an einen Dritten – den Contractor – dieses...

Contractoren wissen, wo der Einsatz von regenerativen Energiequellen wirtschaftlich sinnvoll ist und wie energiebezogene Betriebs­abläufe am besten zu gestalten sind. Von diesem Wissen können gerade öffentliche Liegenschaften und Kommunen profitieren. Eine langfristige Planung der Energieversorgung schafft einen kalkulierbaren Kostenrahmen für die Zukunft. Die häufig angespannte Haushalts­lage hat bisher verhindert, dass entsprechende Investitionen getätigt wurden. Contracting bietet hier die Chance, durch die Auslagerung der energetischen Sanierung an einen Dritten – den Contractor – dieses Budget zu erhöhen und somit optimal umfangreiche Moderni­sierungsmaßnahmen zu realisieren. Somit ließen sich durch Contracting die Energiekosten für alle öffentlichen Gebäude in der Republik erheblich senken, ohne dass die Kommunen einen Cent an den In­vestitionskosten beisteuern müssten. Sie profitieren direkt. Contracting ist die energieeffiziente und kostensparende Lösung, bei dem den Kommunen Einsparungen und moderne Technik garantiert werden.

Nach den Vorschriften des Haushaltsrechts sind alle öffentlichen Aufträge i.d.R. immer öffentlich auszuschreiben. Dazu ist es elementar wichtig, im Vorfeld die Contracting-Variante zu klären.

 

Contracting-Arten

Die Ansprüche an die Energieversorgung sind sehr individuell und variieren stark. Dadurch lässt sich Contracting in verschiedenen Varianten betreiben. Die einzelnen Arten des Contracting sind in der DIN 8930 Teil 5 definiert. Unterschieden wird heute zwischen Energieliefer-Contracting, Einspar-Contracting, Finanzierungs-Contracting und Technischem Anlagenmanagement. Daneben existiert noch eine Fülle von Mischformen.

Gerade im Bereich der öffentlichen Liegenschaften haben sich die Varianten des „Energieliefer-Contractings“ und des „Einspar-Contracting“ bewährt. Für kommunale Liegenschaften kommen beide der genannten Contracting-Varianten in Frage. Die Wahl für eine der beiden hängt stark von dem Projekt ab.

 

Energieliefer-Contracting

Das Energieliefer-Contracting lohnt sich immer dann, wenn eine Anlage komplett ausgetauscht oder saniert werden muss. Der Contractor übernimmt dabei die Planung, Finanzierung, Errichtung und Betrieb der Energieanlage. Dabei trägt er über die gesamte Dauer des Vertrages die volle Anlagenverantwortung. Das Energieliefer-Contracting ist so konzipiert, dass sich die Effizienz der Energieanlage direkt auf das Ergebnis des Contractors auswirkt. Bei einem Contractingprojekt werden nicht die Kosten des Primärenergieträgers (Heizöl, Erdgas, Biomasse etc.) in Rechnung gestellt, sondern die der Nutzenergie (Wärme, Strom, Kälte etc.). Durch die Marktvorteile des Contractors und sein Eigeninteresse an einem effizienten Anlagenbetrieb kann, im Vergleich zur Eigenregie,  eine günstigere Energieversorgung realisiert werden.

Einspar-Contracting

Beim Einspar-Contracting garantiert der Contractor eine bestimmte Einsparung der Energiekosten. Die erforderlichen Investitionen (z. B. Optimierung der Steuerungs- und Regelungstechnik) müssen sich vollständig aus den Energiekosteneinsparungen refinanzieren.

Der Contractor übernimmt verantwortlich den Betrieb bestehender Anlagentechnik, investiert ergänzend in neue Anlagenkomponenten, optimiert die Abläufe in der Energieerzeugung, -umwandlung und -verwendung und gewährleistet dem Nutzer in Form eines Garantieversprechens Energie- und Kosteneinsparungen. Diese Einsparungen stellen für den Contractor die Refinanzierung seiner Investitionen sicher.

Die Vergütung hängt somit direkt vom Einsparerfolg ab. Zusätzlich wird der Contractingnehmer (Kunde) anteilig an der Kosteneinsparung beteiligt.


Zuordnung von Contractingverträgen in der Ausschreibung

In der Vorbereitungsphase zur Ausschreibung ist es maßgeblich zu unter­scheiden, ob es sich um eine Liefer- oder Bauleistung handelt. Je nachdem, ob es sich um Energieliefer- oder Einspar-Contracting handelt, gibt es eine unterschiedliche Einordnung im vergaberechtlichen Sinn.

Der Schwerpunkt der ausschreibenden Leistung und die Vergabeart müssen klar definiert sein. Beim Energieliefer-Contracting liegt der Schwerpunkt bei der Lieferung, der eventuelle erforderliche Anlagebau dient nur der internen Notwendigkeit des Contractors zur Erfüllung seiner Lieferpflicht. Anders beim Einspar-Contracting. Hier liegt der Schwerpunkt an zu tätigenden Maßnahmen am Gebäude, insbesondere der Gebäudetechnik. Es besteht meistens keine Lieferverpflichtung, wobei die Energielieferung meist mit eingeschlossen ist. Ohne Energielieferung würde es sich im vergaberechtlichen Sinn beim Einspar-Contracting um eine Bauleistung handeln.

Wenn die Rechtsgrundlage geklärt und die Vergabeart, also ob es sich um eine öffentliche oder eine beschränkte Ausschreibung oder aber um eine freihändige Vergabe handelt, definiert sind, müssen die Wertungskriterien für die eingehenden Angebote bestimmt werden.

Wenn die gesamten Unterlagen für die Ausschreibung, mit einer detaillierten Erläuterung der Rahmenbedingungen – wie z. B. genaue Objektbeschreibung, technische Vorgaben und Anforderungen, Schnittstellen – zusammengestellt sind, wird das Vergabeverfahren eingeleitet. Die Vergabe richtet sich je nach dem Schwerpunkt der vertraglichen Leistung entweder nach der Verdingungsordnung für Lieferungen und Leistungen (VOL) oder der Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB). Die Veröffentlichung mit Aufforderung zur Abgabe von Angeboten soll den Bietern auch die Möglichkeit geben, sich die Räumlichkeiten und sonstige örtlichen Bedingungen vorab anzusehen, um sich darüber ein Bild zu machen.

Nach Eingang der Angebote werden diese auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Plausibilität geprüft und verglichen. Nach der Auswertung und dem Ausschluss von Angeboten, bekommt ein Bieter den Zuschlag erteilt. Die Bieter, die eine Absage erhalten, sind über den Namen des Bieters, der den Zuschlag bekommen hat, sowie über den Grund der Nichtberücksichtigung ihres Angebotes, zu informieren.

 

Ein Beispiel für Energieliefer-Contracting

Unter den Mitgliedern des Verbandes für Wärmelieferung e.V. (VfW) gibt es zahlreiche Unternehmen, die über Ausschreibungen einen Zuschlag für ein Contracting-Vorhaben bekommen haben. So auch das VfW-Mitglied Südwärme Gesellschaft für Energielieferung AG (Südwärme AG), das den Zuschlag für ein Energieliefer-Contracting für die Stadt Hilpoltstein bekommen hat. Die öffentliche Ausschreibung wurde nach VOL/A für die Wärmeversorgung mehrerer städtischer Liegenschaften durchgeführt und umfasste den Bau, Betrieb, Wartung und Instandhaltung eines neuen Biomasse-Heizwerks inklusive der entsprechenden Nahwärmeleitungen. Zu versorgen sind Grund- und Hauptschule, das AWO-Pflegeheim, das Feuerwehrhaus, das Wasserwerk, das Stadtbad und die Stadthalle von Hilpoltstein.

Die zu beheizende Fläche umfasst ca. 23 000 m2, der Jahreswärmebedarf liegt bei 3,451 Mio. kWh, und es werden insgesamt ca. 2300 kW Wärmeleistung benötigt. Die Stadt Hilpoltstein hat in ihrer Ausschreibung zwei Hauptziele genannt: niedrige CO2-Emission sowie eine Balance zwischen günstigem Preis und qualitativ hohem Standard in Sachen Ökologie. Diese Ziele werden durch das Einschalten eines Contractors erreicht, ohne dass die Kommune einen Cent für die Anlage investieren muss. Die Wärmeversorgung erfolgt über einen Biomasseheizkessel zur Grundlastabdeckung mit 800 kW und einen Öl-Niedertemperaturkessel mit 2000 kW als Spitzenlastkessel. Die Wärmeerzeugungsanlagen wurden im neu errichteten Heizhaus im Waldstück hinter der Hauptschule installiert. Für die Brennstoffbevorratung des Holzkessels ist ein Hackschnitzelbunker mit Schubbodenaustragung direkt neben dem Heizhaus errichtet. Die neu errichtete Heizzentrale wurde über eine neu verlegte Nah­wärmeleitung im Bereich der Hauptschule an das bestehende Nah­wärme­netz der Stadt Hilpoltstein angeschlossen und versorgt die Gebäude mit Wärme. Der abgeschlossene Wärmelieferungsvertrag hat eine Laufzeit von 20 Jahren und schließt den eigenverantwortlichen Betrieb der Anlage mit 24 h-Fernüberwachung durch das Südwärme-Kompetenzzentrum Karl Lausser GmbH ein. Die Belieferung mit Holzhackschnitzel ist durch die Einbeziehung der Biomasse Energie Netzwerke eG – dessen Gründungsmitglied u.a. die Südwärme AG ist – gesichert. Die Holzhackschnitzel stammen aus heimischen Wäldern, so dass neben der deutlichen Einsparung an Heizkosten noch zusätzlich Arbeitsplätze in der Region gesichert werden können. Die Heizzentrale wurde 2008 in Betrieb genommen und läuft bisher planmäßig.

Zur Einhaltung der umwelttechnischen Anforderungen – niedrige Emissionswerte – erfolgt eine mehrstufige Rauchgasreinigung. Direkt am Kessel befindet sich ein angebauter Multizyklonabschneider zur Filterung der Flugasche. Außerhalb des Heizgebäudes ist ein Elektrofilter zur Abscheidung der Feinstäube installiert, wodurch die Staubemission bei unter 50 mg/m3 liegt. Die CO2-Emissionen konnten gegenüber herkömmlichen Ölfeuerungen um 850 t gesenkt werden. Damit werden die gesetzlichen Grenzwerte deutlich unterschritten.

 

Ausschreibungen und deren Auswirkungen

Eine Ausschreibung dient dem Contractor als ausreichende Grundlage zur Kalkulation seines Angebotes. Es kommt also darauf an, dass der Ausschreibende die je nach Gebäude und Nutzungszweck unterschiedlichen Anforderungen konkret beschreibt. Dazu gehört u.a. darauf zu achten, die geforderten Leistungen umfassend darzustellen, die Leistungsschnittstellen genau zu definieren und somit auch einen Vergleich mehrerer Angebote möglich zu machen. Auch die Südwärme AG kennt die Probleme einer unzureichenden Ausschreibung. Dieses führt zu weitreichenden Folgen für die ausschreibende Stelle. Mit unter sind keine wertbaren Angebote eingegangen, die Ausschreibung kann angefochten werden, was ein mögliches Nachprüfverfahren durch die entsprechende Vergabekammer mit sich zieht, die gegebenenfalls die Ausschreibung aufhebt. Weitere Folgen sind ein deutlicher Zeitverzug und erhöhte Kosten u.a. gegenüber Anwalt, Vergabekammer und Planungsbüro. Es ist also u.a. elementar von Bedeutung, dass der Anbieter so viel wie möglich weiß, die Schnittstellen genau definiert sind und das Risiko sicher eingegrenzt wird. Dadurch werden die Angebote genauer sein und die Preise den Wünschen des Ausschreibenden entsprechen.

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