Bemerkungen zum Entwurf der VDI 2067 Blatt 1

Die VDI 2067 ist ein wichtiges Planungs- und Entscheidungsinstrument bei der Beurteilung der Wirtschaftlichkeit gebäudetechnischer Anlagen. Dies gilt insbesondere bei Anwendung der EnEV, wenn wirt­schaftliche Betrachtungen zur energetischen Sanierung von An­lagen­lösungen oder Komponen­ten erforderlich sind bzw. auch bei Nach­haltigkeits- oder Lebenszyklus­betrachtungen in der Planung.

Die bisher gültige Fassung von Blatt 1 [2], welche 2007 weiter für gültig erklärt wurde, bedurfte einer Überarbeitung, um einerseits Währungsbezüge und andererseits Aspekte wie Lebenszykluskosten, die Einbeziehung der Gebäudeautomation in die Betrachtungen, eindeutige Definition von Begriffe und Korrekturen bei der rechnerischen Nutzungsdauer zu berücksichtigen.

Das Bild links zeigt die Struktur der Richtlinienreihe nach [1], wobei hier noch einmal die Aufteilung, analog beispielsweise zur DIN V 18 599 [5], in Gruppen, d.h. Energiebedarf, Energieaufwand für Übergabe, Verteilung und Erzeugung; deutlich wird.

Bei den Begriffen werden die Definitionen der DIN 31 051 [3] verwendet, ohne jedoch die Wartung mit einzubeziehen. Der Aspekt der Inspektion, wie nach EPBD bzw. ENEV gefordert, findet seinen Niederschlag in dem Faktor für Wartung und Inspektion.

Eine Erhöhung dieses Faktors ist nicht erkennbar erfolgt, obwohl  die Aufwendungen für die nun gesetzlich geregelte Inspektion, zumindest ab einer bestimmten Kälteleistung und bei großen Luftvolumenströmen nach der EPBD 2010 [4], nicht unerheblich sein werden.

Bei der Kostenermittlung werden die Lebenszykluskosten in die Be­trachtungen einbezogen. Die Aus­sagen zu den bedarfsgebunde­nen Kosten wurden in Bezug auf die Jahresenergiebedarfsberechnun­gen aktualisiert und präzisiert.

Die Darstellung und Aussagen zur Entwicklung des Energie-, Investitions- und Lohnindex sind entfallen. Begriffe wurden aktualisiert (Erlöse statt Einzahlungen).

Die im Anhang A ausgewiesenen Werte in Tabellen zur rechnerischen Nutzungsdauer wurden sowohl übernommen als auch verändert und als zusätzliche Tabelle die Gebäudeautomation aufgenommen.

Die bisherigen Tabellen mit Angaben zu Heizwerten, Aufzinsungs- (qT), Annuitäts- und Barwertfaktoren sind entfallen. Das Beispiel im Anhang B wurde gestrafft und an die Währung € angepasst.

Es gibt kleinere redaktionelle Fehler, die jedoch bei der endgültigen Fassung beseitigt werden können.

Kritikwürdig ist der nichtkorrekte Umgang mit Einheiten in einigen Gleichungen und den dazugehörigen Formelzeichen bzw. von fehlenden Fußnoten in den Tabellen gegenüber [2].

Ansonsten erscheint der Entwurf praktikabel, anwenderfreundlich und den aktuellen Bedingungen angepasst.

Es wäre dennoch empfehlenswert, dass von dem Einspruchsrecht bis 31. Januar 2011 reger Gebrauch gemacht werden sollte. Der Umfang des Entwurfes ist gering, so dass die Kosten für die Beschaffung für jeden erschwinglich scheinen.


Prof. Dr.-Ing. Achim Trogisch,

HTW DD, Fakultät Maschinenbau/Verfahrenstechnik. LG TGA


Literatur


[1] VDI 2067 (E): Wirtschaft- lichkeit gebäudetechnischer Anlagen – Grundlagener- mittlung und Kostenberech- nung), Bl. 1; 09/2010, Beuth- Verlag GmbH, Berlin

[2] VDI 2067: Wirtschaftlichkeit gebäudetechnischer An- lagen – Grundlagenermitt- lung und Kostenberechnung),
Bl. 1; 09/2000 bzw. 01/2007 (überprüft und verlängert), Beuth-Verlag GmbH, Berlin

[3] DIN 31 051: Grundlagen der Instandhaltung, 06/2003, Beuth-Verlag GmbH, Berlin

[4] EPBD 2010: Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (Neufassung), 2009, 2010/31/EU, Brüssel

[5] DIN V 18599: Energetische Bewertungvon Gebäuden, Teil 7: Endenergiebedarf von Raumlufttechnik- und Klima kältesystemen für den Nichtwohnungsbau, 2/2007, Beuth-Verlag GmbH, Berlin

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