Aus der Planungspraxis

Sinn und Unsinn der Ökodesign-Richtlinie EU 1253/2014

Am 1. Januar 2016 trat die neue Ökodesign-Richtlinie EU 1253/2014 in Kraft. Sie regelt die umweltgerechte Gestaltung von Lüftungsgeräten. Insbesondere werden hohe Anforderungen an die Ventilatoren und die Wärmerückgewinnung gestellt. Diese Anforderungen werden ab 1. Januar 2018 nochmals verschärft. Die Richtlinie wendet sich zunächst an die Hersteller der Lüftungsgeräte, die ab den genannten Stichtagen nur noch Geräte mit den entsprechenden Anforderungen ausliefern dürfen. Aber auch die Planer und Errichter der Anlagen sind in der Pflicht, die gestellten Anforderungen in allen Phasen der Realisierung zu beachten, was erhebliche Auswirkungen haben kann. Nun zeigt sich bereits in der Planungsphase, dass manche Anforderungen entgegen dem Willen der Richtlinie zu erhöhtem Energieaufwand und CO2-Ausstoß führen und andere Anforderungen technisch nicht erfüllbar sind. Diese werden nachfolgend anhand von drei Beispielen erläutert.

Die Ökodesign-Richtlinie behandelt Geräte sowohl für die Wohnungslüftung als auch für die Nichtwohnungslüftung. Hier wird nur auf Großanlagen der Nichtwohnungslüftung eingegangen, also auf Anlagen mit hoher Luftleistung und entsprechendem Energieverbrauch. 

Beispiel 1: Wärmerückgewinnung beim Neubau einer Messehalle

Für den Neubau einer Halle der Messe Düsseldorf sind vier Teilklimaanlagen mit Einzel-Luftleistungen von 120.000 m³/h pro Gerät und somit einer Gesamtluftleistung von 480.000 m³/h erforderlich. Die Geräte werden im Jahre 2018 ausgeliefert, so dass die erhöhten Standards der...

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