Anlagenbau ohne Risiko

Montageversicherung – Risikotransfer auf den Versicherer

Das Risiko eines Diebstahls, Feuer- oder Überschwemmungsschadens an einer zu installierenden Anlage, Konstruktion oder Maschine begleitet jedes Projekt bis zur Abnahme. Bis zu diesem Zeitpunkt trägt der Auftragnehmer das gesamte Risiko. Während Schäden am Eigentum Dritter normalerweise über die Haftpflichtversicherung abgewickelt werden, bleibt der Unternehmer oft auf dem Eigenschaden sitzen – es sei denn, er verfügt über eine Montageversicherung.

Bei Großprojekten ist eine Montageversicherung von erheblicher Bedeutung, oft wird diese vom Auftraggeber bereits in der Ausschreibungsphase gefordert. Aber auch bei kleinen und mittleren Aufträgen ist eine Versicherung des Eigenschadens durchaus sinnvoll. Denn je nach Auftragsgröße und Finanz­polster kann ein kapitaler Schaden exis­tenz­gefähr­dend sein.

Während einer Projektphase sind – gerade bei Großprojekten – mehrere Versicherungssparten von Bedeutung. Die Transportversicherung betrachtet den Weg zur Baustelle; die Montageversicherung ist das zentrale Element bei techniklastigen Bauvorhaben. Sie kann alle am Projekt beteilig­ten Parteien auf der Baustelle für die Dauer der Montage und – besonders wichtig – für den Probebetrieb bis zur Abnahme versichern. Je nach Ausgestaltung der Montageversicherung können auch Risiken während der Gewährleistungsphase z. B. durch die Visit- oder Extended Maintenance-Erweiterungen, also durch die Nachhaftung, versichert werden. Für Haftpflichtansprüche Dritter gibt es die Planungs-, Bauherren- und Betriebshaftpflicht.

Die Montageversicherung ist eine Allgefahrendeckung

Eine Allgefahrendeckung bietet Schutz gegen jegliche Gefahren, sofern diese nicht explizit vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind. Grundsätzlich sind die Risiken des Bestellers (Auftragnehmer) oder des Auftraggebers jeweils mit dessen Subunternehmer versichert. Die Risikosphären des Auftraggebers (z. B. Risiken aus dem Untergrund oder Unwetter) oder die des Auftragnehmers (z. B. Montage- oder Werkstattfehler) lassen sich optional mit versichern.

Die Haftung der Montageversicherung beginnt nach dem Abladen auf der Baustelle oder am Projekt-Lagerplatz und endet nach dem Probebetrieb mit der (vorläufigen) Abnahme durch den Auftraggeber. Versicherungsschutz besteht auf den definierten Versicherungsorten, üblicherweise der Baustelle und ggf. den Projekt-Lagerplätzen. Die Transportwege zwischen diesen Versicherungsorten können optional mit in den Versicherungsschutz aufgenommen werden. Im Falle von Vorfertigungen von Bauteilen im Werk des Auftragnehmers können diese „Werksmontagen“ ebenfalls mitversichert werden.

Besonders einfach in der Handhabung sind Montageversiche­rungen auf Jahresumsatzbasis – hier sind automatisch alle Aufträge im Laufe des Jahres versichert. Die VHV hat speziell für die Bereiche TGA und SHK maßgeschneiderte Deckungskonzepte entwickelt.

Montage- und Montagebetriebsunterbrechungs­versicherung bieten kompletten Versicherungsschutz

Leicht bringt ein Sachschaden den Projektterminplan zum Scheitern. Die Folge sind verspätete Inbetriebnahmen und/oder Vertragsstrafen. Während der Sachschaden über eine Montageversicherung gedeckt wird, sind die vorher genannten Vermögensschäden über die projektbezogene Montagebetriebsunterbrechung abbildbar.

Wie diese kurzen Beispiele zeigen, ist eine gezielte Gestaltung der Montagepolice sehr wichtig. Die Interessen der versicherten Parteien stehen dabei im Vordergrund.

Es gibt Bestellerpolicen, Unternehmerpolicen oder Policen für alle am Gewerk beteiligten Parteien. Einzelne Gefahren, wie z. B. Feuer oder Diebstahl, können ausgeschlossen oder eingeschränkt werden. Weitere Gegenstände, wie z. B. die Montageausrüstung, können optional mit versichert werden.

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