Rauch- und Wärmeabzug (RWA)
Wer darf planen, projektieren, montieren, Instand halten?Entrauchungssysteme sind seit Jahrzehnten fester Bestandteil der Gebäudetechnik. Rauch, Wärme und korrosive Stoffe verursachen bei einem Brand erhebliche Schäden an Gebäuden und Einrichtungen. Es sterben jährlich immer noch fast 600 Personen an Rauchvergiftung. Mittlerweile sind einige hunderttausend Anlagen verbaut worden. RWA-Anlagen sorgen im Brandfall für die sichere Entfluchtung von Personen aus dem brennenden Gebäude, Verringerung von Brandfolgeschäden und der Sicherstellung der Sicht für die Brandbekämpfer, um einen zielgerichteten Löschangriff durchzuführen. Die Planung wird meist durch Architekten oder Fachplaner durchgeführt.
Als Grundlage der Planung gelten neben der DIN 18232-2 die Industriebaurichtlinie und die jeweiligen Bauordnungen der Länder. Errichtet und gewartet werden diese wichtigen Brandschutzsysteme häufig durch Dachdecker, Elektriker, Lüftungsbauer oder Brandschutzbetriebe. Immer wieder stellte sich jedoch die Frage nach der notwendigen „Zulassung“ für die anstehenden Tätigkeiten in diesem Bereich. Die Erfahrung der Brandschutzsachverständigen hat gezeigt, dass die notwendige Sachkunde der ausführenden Firmen und Personen oft nicht ausreichend ist.
Grundsätzlich sind Entrauchungssysteme unter...
RWA-Anlagen sorgen im Brandfall für die Sicherstellung der Sicht für die Brandbekämpfer, um einen zielgerichteten Löschangriff durchzuführen.
Bild: Clipdealer
Als Grundlage der Planung gelten neben der DIN 18232-2 die Industriebaurichtlinie und die jeweiligen Bauordnungen der Länder. Errichtet und gewartet werden diese wichtigen Brandschutzsysteme häufig durch Dachdecker, Elektriker, Lüftungsbauer oder Brandschutzbetriebe. Immer wieder stellte sich jedoch die Frage nach der notwendigen „Zulassung“ für die anstehenden Tätigkeiten in diesem Bereich. Die Erfahrung der Brandschutzsachverständigen hat gezeigt, dass die notwendige Sachkunde der ausführenden Firmen und Personen oft nicht ausreichend ist.
Grundsätzlich sind Entrauchungssysteme unter Berücksichtigung des Brandschutzkonzeptes zu planen. Die Projektierung, Montage und Instandhaltung des Entrauchungssystems wird unter Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften nach Herstellervorgaben durchgeführt. Eine „Zulassung“ im Sinne einer Rechtsvorschrift oder allgemeiner Regelungen für diese Arbeiten am Brandschutzsystem gab es bisher nicht.
Alle Arten der Entrauchung
Alle Arten der Entrauchung, wie bspw. RWA, NRA, RDA, MRA und Rauch-ableitungen u a. in Schächten, sind in dem neuen Regelwerk aufgeführt.
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Vor etwa 10 Jahren haben sich die führenden Köpfe und Verbände der Entrauchungsbranche entschieden, zu diesem Thema eine verbindliche Regelung zu schaffen. Ergebnis ist die hier vorgestellte Norm. Seit Dezember 2024 ist die DIN 18232-10 veröffentlicht. In dieser Norm werden alle Arten der Entrauchung, dazu gehören auch RWA, NRA, RDA, MRA und Rauchableitungen in Treppenräumen, sowie Aufzugschächten, behandelt. Erstmals sind auch Rauchschürzen, die Bestandteil von RWA-Anlagen sind, explizit genannt. Hierbei geht es insbesondere um die Dienstleistung zu diesen Entrauchungsarten. Betroffen sind alle Planer, Projektierer, Montageunternehmen und Instandhalter, welche die Einhaltung der Anforderungen dieses Regelwerkes nachweisen müssen.
Besonders kritisch ist die Situation, wenn sich „Sachunkundige“ mit der Montage oder Instandhaltung von elektrischen Systemen befassen. Arbeiten an elektrischen Anlagen dürfen nur von Elektrofachkräften durchgeführt werden. Die Montage und Instandhaltung von elektrischen Rauch- und Wärmeabzugsanlagen fordert neben der Bestellung einer Elektrofachkraft nach DIN VDE 1000-10 auch die Einhaltung berufsgenossenschaftlicher Unternehmenspflichten (DGVU-Grundsatz 303-001). Hier wird von der befähigten Person entweder eine abgeschlossene elektrotechnische Berufsausbildung oder eine andere vergleichbare Qualifikation gefordert.
Qualifikation muss erworben und aufgefrischt werden
Mit der DIN 18232-10 gibt es nun eine Regelung, die alle Dienstleistungen zu Entrauchungssystemen behandelt.
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Der Qualifikation des jeweiligen Dienstleisters wird in der DIN 18232-10 besonderes Augenmerk gewidmet. Das Wissen um die zu bearbeitende Systeme muss erworben und regelmäßig aufgefrischt werden. Alle Anforderungen der Norm werden auditiert. Ein Zertifikat bestätigt den hohen Anspruch an die Kompetenz des Dienstleisters. Der damit verbundene Wettbewerbsvorsprung ist enorm. Die Beschreibung der Bearbeitungsphasen der DIN 18232-10 ist so aufgebaut, dass für alle Systemarten eine durchgängige Dokumentation erstellt wird, die als Arbeitsgrundlage für die dann folgende Bearbeitungsphase dient. Auslegungs- oder Verständnisfehler sind damit nahezu ausgeschlossen. Die durchgängigen Phasen stellen mit ihrer Dokumentation ein Höchstmaß an Qualität der Dienstleistung dar.
Was ist zu tun?
Die RAL-Gütegemeinschaft „GRW Rauch- und Wärmeabzugsanlagen e. V“. bietet neutrale Informationen auf dem Weg zu einer normgerechten Zertifizierung für alle Leistungsphasen.
Bild: GRW
Alle Beteiligten zum Thema Entrauchung müssen sich mit dieser neuen Norm beschäftigen und klären, welcher Handlungsbedarf besteht. Die RAL-Gütegemeinschaft GRW e.V., eine der führenden Organisationen im Bereich Entrauchung, hat sich zum Ziel gesetzt, dieses Thema dem Kreis der Entrauchungsbranche näher zu bringen. Denn Fachplaner und Verarbeiter, die sich mit diesen Systemen beschäftigen, werden in Zukunft um eine entsprechende Zertifizierung gemäß dieser Norm nicht herumkommen. Denn bei Haftungsfragen wird die DIN 18232-10 herangezogen.
Die DIN 18232-10 schließt die Lücke zur DIN EN 16763. In der europäischen Norm „Dienstleistungen für Brandsicherheitsanlagen und Sicherheitsanlagen“ werden alle Anforderungen für den Dienstleister der jeweiligen Bearbeitungsphase beschrieben. Entrauchungssysteme werden von dieser Norm vollständig erfasst. Die DIN 18232-10 erfüllt die Anforderung nach Nutzung einer nationalen Anwendungsrichtlinie. Planer, Errichter und Instandhalter müssen sich diesem Normenwerk stellen um Haftungsfragen gezielt entgegenzutreten und die notwendige Kompetenz nachzuweisen.
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