Kältemittel in Wärmepumpen

Gebäudesektor benötigt hier weiter eine Flexibilität

Synthetische Kältemittel haben nach wie vor ihre Daseinsberechtigung. Sie werden gebraucht, weil der Markt die Flexibilität benötigt, um unterschiedlichste Anwendungen abdecken zu können. Nur so kann die Dekarbonisierung im Gebäudebereich weiter erfolgreich vorangetrieben werden. Dieser Beitrag versucht bei allen Unsicherheiten und Unklarheiten, die durch die neue F-Gase-Verordnung geschaffen wurde, einen Überblick zu geben.

Die neue F-Gase-Verordnung ist am 11. März 2024 in Kraft getreten. Seitdem wird viel über Verbote diskutiert. Verfolgt man die öffentliche Diskussion darüber, entsteht der Eindruck, dass der Einsatz synthetischer Kältemittel nun bzw. zeitnah grundsätzlich verboten sei. Das ist falsch. Auch mit der Verordnung (EU) 2024/573 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. Februar 2024 über fluorierte Treibhausgase haben synthetische Kältemittel nach wie vor ihre Daseinsberechtigung. Dazu eine wichtige Bemerkung: Produktverbote gelten ausschließlich für neu in den Verkehr gebrachte Produkte....

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