Schaum ist das am häufigsten eingesetzte Löschmittel zur Bekämpfung von Bränden der Brandklassen A und B. Herkömmliche Schaumlöschmittel enthalten jedoch per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen – kurz PFAS. Diese Substanzen sorgen für eine effektive Bekämpfung von Flüssigkeitsbränden (Brandklasse B) und waren bisher erforderlich. Sie sollen jedoch gesundheits- und umweltschädigend sowie schwer abbaubar sein und deshalb in der EU komplett verboten werden. Das hat enorme Auswirkungen auf viele Betriebe, in denen PFAS-haltige Schaumfeuerlöscher vorhanden sind. Markus Dumrath, Leiter der Abteilung Feuerlöscher bei der Minimax Mobile Services GmbH, hat sich intensiv mit dieser Problematik auseinandergesetzt. Er klärt auf und gibt Handlungsempfehlungen (siehe Infokasten Eintritt, Übergangs-fristen und Auflagen).
Das Fluorverbot wird voraussichtlich innerhalb eines Feuerlöscher-Prüfzyklus von 24 Monaten greifen. Es besteht also in diesem Zeitraum bereits Handlungsbedarf für den Austausch PFAS-haltiger Geräte, um nach Eintritt des Verbots vorgabenkornform ausgestattet zu sein.
Was tun bei Ersatz oder Neuanschaffung?
Müssen fluorhaltige Feuerlöscher kurzfristig ersetzt werden oder fordert das Brandschutzkonzept bei der Erstausrüstung explizit Schaumfeuerlöscher zur Abdeckung der Brandklassen A + B, sollten ab sofort nur noch fluorfreie Schaumlöscher gewählt werden. Diese Geräte müssten mit Inkrafttreten des Fluorverbots nicht kostenaufwendig ausgetauscht oder umgerüstet werden.
Alternativen zum Schaumfeuerlöscher
Sollte das Brandschutzkonzept oder die Gefährdungsbeurteilung keine Schaumfeuerlöscher für die Brandklassen A + B fordern, könnten Alternativen eingesetzt werden: In vielen Büros und Verkaufsräumen zum Beispiel herrscht häufig nur die Brandklasse A. Bei normaler Brandgefährdung sind hier Feuerlöscher mit Effektiv-Salzlösung auf Wasserbasis geeignet. Das Löschmittel ist fluorfrei, umwelt-freundlich, biologisch abbaubar und leistungsstark. Es löscht selbst schmelzende Kunststoffgegenstände sehr zuverlässig, deckt jedoch allein die Brandklasse A ab.
In sensiblen Bereichen kann für die Brandklasse B ein CO2-Feuerlöscher bereitgestellt werden. Das Löschmittel ist frei von Fluor, frostsicher und löscht nahezu rückstands-los. Es deckt jedoch ausschließlich die Brandklasse B ab. (Vorsicht beim Einsatz in Räumen!)
ABC-Pulverfeuerlöscher sind zwar fluorfrei, werden jedoch für Außenbereiche, Garagen, chemische Industrie u. ä. empfohlen, da das Pulver nach dem Löscheinsatz starke Verschmutzungen hinterlässt.
Was tun bei anstehendem Löschmitteltausch?
Das Schaumlöschmittel im Feuerlöscher wird in der Regel alle 4 bis 8 Jahre ausgewechselt. Wenn Betreiber ihre Feuerlöscher also heute erneut mit fluorhaltigem Löschmittel befüllen lassen, müssen sie davon ausgehen, dass sie diese bei Eintritt des Verbots – also weit vor dem nächsten Tausch – nicht mehr verwenden dürfen.
Die Möglichkeit einer Umrüstung hängt unter anderem vom Feuerlöschertyp und vom Hersteller ab. Minimax beispielsweise kann Schaum-Tuben-Feuerlöscher aus der eigenen Produktion ab dem Baujahr 2016 auf fluorfreie Löschmittel umrüsten. Durch die Entfernung der geschlossenen Tube mit dem fluorhaltigen Löschmittelkonzentrat entfällt aber die Eignung für die Brandklasse B. Eine Umrüstung dieser Geräte ohne Einschränkung der Brandklasseneignung wird für Anfang 2023 erwartet.
Grundsätzlich sind bei einer Umrüstung das Alter der Feuerlöscher sowie der Kosten-Nutzen-Faktor zu berücksichtigen.
Fazit
Ab 2024 ist mit dem Verbot von PFAS in Schaumfeuerlöschern zu rechnen – mit einer sehr kurzen Übergangsfrist von nur 6 Monaten. Es wird keinen Bestandsschutz für fluorhaltige Feuerlöscher geben.
Hintergrundinformationen, Handlungsempfehlungen und Antworten auf häufig gestellte Fragen zu diesem aktuellen Thema bietet Minimax Mobile auf einer Informationsseite im Internet an: www.minimax-mobile.com/fluorverbot.
