BTGA bringt Positionen in aktuelle Gesetzgebungsverfahren ein

Die Bundesregierung hat während der sogenannten parlamentarischen Sommerpause zahlreiche Gesetzesinitiativen vorangetrieben, die auch die TGA-Branche betreffen. Trotz teilweise unangemessen kurzer Fristen hat der BTGA mehrere Stellungnahmen abgegeben, um die Interessen der Mitglieds-unternehmen frühzeitig in die politischen Verfahren einzubringen. 

Entwurf eines ­Tariftreuegesetzes

Der BTGA lehnt den Entwurf des Tariftreuegesetzes grundsätzlich ab. Die Tarifautonomie ist in Deutschland verfassungsrechtlich besonders geschützt: Mit dem Tariftreuegesetz soll die Geltung tariflicher Regelungen staatlich durchgesetzt werden. Tarifabschlüsse und die Stärkung der Tarifbindung sind jedoch Aufgaben der Sozialpartner und nicht des Gesetzgebers. Für den mit dem Tariftreue-gesetz einhergehenden Eingriff in die Tarifautonomie sind keine Rechtfertigungsgründe ersichtlich – zumal bereits genügend gesetzliche Schutzregelungen existieren.

Entwurf eines Vergabe­beschleunigungsgesetzes

Trotz der sogenannten parlamentarischen Sommerpause stand der Berliner Politikbetrieb nicht still.
Bild: ja/BTGA e.V.

Trotz der sogenannten parlamentarischen Sommerpause stand der Berliner Politikbetrieb nicht still.
Bild: ja/BTGA e.V.
Die im Entwurf des Vergabe-beschleunigungsgesetzes enthaltenen Regelungen werden aus Sicht des BTGA die öffentliche Auftragsvergabe in zahlreichen Punkten beschleunigen sowie effizienter und strategischer ausrichten. Nicht zuletzt mit Blick auf den Investitionsstau, auf Transformationserfordernisse und auf die sicherheitspolitische Dringlichkeit ist das zu begrüßen. Um Verfahren aber grundsätzlich und deutlich zu beschleunigen, müssen weitere, im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD bereits vereinbarte Vorhaben parallel und zügig umgesetzt werden – beispielsweise die Ausweitung von Ermessensspielräumen, Pauschalierungen, Stichtagsregelungen, Genehmigungsfiktionen und die vollständige Digitalisierung von Planungs- und Genehmigungsverfahren.

Konsultationsverfahren zur Förderung von ­Tarifverhandlungen

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat ein Konsultationsverfahren zum Nationalen Aktionsplan zur ­Förderung von Tarifverhandlungen durchgeführt. Der BTGA hat im Namen der im Bundesverband organisierten Sozialpartner eine Stellungnahme abgegeben: ITGA Nord, ITGA Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Bremen, ITGA Baden-Württemberg und ITGA Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland.

Die Initiative eines nationalen Aktionsplans zur Förderung von Tarifverhandlungen wird darin ausdrücklich begrüßt: Die Tarifautonomie und ­kollektive Vereinbarungen sind zentrale Instrumente, um faire und gleichzeitig wirtschaftlich tragfähige Arbeitsbedingungen zu gestalten. Diese sind ein wichtiger Beitrag zur Sicherung von Wettbewerbsfähigkeit, Planungssicherheit und sozialem Frieden in Deutschland. Eine hohe Tarifbindung lässt sich nach Auffassung der im BTGA organisierten Sozialpartner jedoch nicht durch einen gesetzlichen Tarifzwang erreichen, sondern in erster Linie durch gesetzliche Rahmenbedingungen, die attraktive und an der Unternehmensrealität orientierte Tarifverträge ermöglichen.

Stellungnahme zur ­Änderung der Chemikalien-­Klimaschutzverordnung

In einer gemeinsamen Stellungnahme haben sich BTGA, BIV, BWP, Bundesfachschule Kälte-Klima-Technik, FGK und VDKF zum Gesetzentwurf zur Änderung der Chemikalien-Klimaschutzverordnung geäußert. Die Verordnung setzt die Zertifizierungsanforderungen der novellierten F-Gase-Verordnung für den Umgang mit fluorierten und natürlichen Kältemitteln in nationales Recht um. Zentrale Punkte sind die Regelungen zur Erteilung von Sachkundebescheinigungen und Unternehmens-zertifikaten sowie neue, verpflichtende Auffrischungskurse.

Alle Stellungnahmen finden Sie unter www.btga.de/btga-position.

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