Fördersätze sinken um 5-10 %

BMWK passt BEG-Förderung für Heizungstechnik an

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) kurzfristig geändert. Das betrifft auch die beliebten Zuschüsse des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für eine neue Heizung, Heizungsoptimierung und Lüftung. Ziel der Anpassungen ist es, im Bereich der Sanierung einen noch stärkeren Klimaschutzeffekt zu erreichen. Zudem arbeitet die Bundesregierung als Reaktion auf den Krieg gegen die Ukraine verstärkt daran, von russischem Gas und Öl unabhängig zu werden. Daher wurde die Förderung von gasbetriebenen Heizungen (und den damit einhergehenden Umfeldmaßnahmen) in der BEG zum 15. August 2022 aufgehoben.

Gas-Brennwertheizungen („Renewable-Ready“), Gas-Hybridheizungen und gasbetriebene Wärmepumpen werden somit nicht mehr gefördert. Dafür wird der Austausch einer gasbetriebenen Heizungsanlage besonders belohnt. Und zwar über den sogenannten Heizungs-Tausch-Bonus von 10 % zusätzlich zum regulären Fördersatz. Solaranlagen, Biomasseheizungen, Wärmepumpen und Hybridheizungen aus Erneuerbaren Energien wie Wärmepumpen in Kombination mit Solaranlagen werden im aktualisierten BEG weiterhin gefördert.
Bild: Intelligent Heizen/Björn Lülf

Bild: Intelligent Heizen/Björn Lülf

Senkung der Fördersätze angesichts knapper Haushaltsmittel

Allerdings wurden die Fördersätze in den meisten Fällen um 5 – 10 % gesenkt, um die sehr beliebte Förderung weiterhin für viele Antragssteller zu ermöglichen. Die Förderung von Biomasse wie Pelletheizungen sinkt stark. Die Wärmepumpe hingegen wird weiterhin sehr attraktiv gefördert. Mit dem neuen Wärmepumpen-Bonus erhalten Antragssteller 5 % extra, wenn die Wärmepumpe ihre Wärme aus dem Erdreich, Wasser oder Abwasser beziehen kann. Die Förderung für Heizungsoptimierungsmaßnahmen wie den Hydraulischen Abgleich und neue Lüftungen wird fortgeführt, aber auch hier sinkt der Fördersatz. Kreditförderungen für Komplettsanierungen können weiterhin über die KfW beantragt werden, ebenso bleiben die Zuschüsse für Einzelmaßnahmen beim BAFA erhalten.
Einen Überblick über die Fördermaßnahmen gibt es u.a. auf den Webseiten des BAFA.

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