Kommentar
Bundesförderung für effiziente Gebäude teilweise in Kraft getretenUnter den gut 6.000 Förderprogrammen, die in Deutschland zur Umsetzung der Energiewende und zum Erreichen der Klimaschutzziele beitragen sollen, haben diejenigen des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und der KfW einen besonders hohen Stellenwert. Der Bund hat jährlich mehrere Milliarden Euro in eine Handvoll dieser Programme investiert, die zugleich von Hunderttausenden in Anspruch genommen wurden – beispielsweise die Ener-gieeffizienzprogramme zum Bauen und Sanieren und das Marktanreizprogramm (MAP) zum Heizen mit Erneuerbaren Energien. Zum Vergleich: Die Jahresbudgets der...
Unter den gut 6.000 Förderprogrammen, die in Deutschland zur Umsetzung der Energiewende und zum Erreichen der Klimaschutzziele beitragen sollen, haben diejenigen des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und der KfW einen besonders hohen Stellenwert. Der Bund hat jährlich mehrere Milliarden Euro in eine Handvoll dieser Programme investiert, die zugleich von Hunderttausenden in Anspruch genommen wurden – beispielsweise die Ener-gieeffizienzprogramme zum Bauen und Sanieren und das Marktanreizprogramm (MAP) zum Heizen mit Erneuerbaren Energien. Zum Vergleich: Die Jahresbudgets der meisten nationalen Förderprogramme liegen bei unter 10 Mio. €.
Die Aufteilung, welche Fördergegenstände mit welchem Programm abgedeckt werden, war allerdings nicht sehr schlüssig. Und Bauherren oder Bauherrinnen mussten sich bei fast allen Bauvorhaben an KfW und BAFA wenden. Der bürokratische Aufwand war entsprechend hoch.
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) soll das ändern und wird die bestehenden Programme des Bundeswirtschaftsministeriums neu strukturieren. Sie besteht aus Einzelmaßnahmen, die nur bei Sanierungen gefördert werden, und aus systemischen Maßnahmen, mit denen ein Effizienzhausstandard erreicht wird. Mittelfristig sollen alle Kredite bei der KfW und alle Zuschüsse beim BAFA beantragt werden, wobei die Höhe der Förderung dem Tilgungszuschuss des Kredits entspricht.
Was wird wann gefördert?
Bereits seit Januar übernimmt das BAFA die Zuschussvariante für Einzelmaßnahmen. Dafür ist das MAP Ende 2020 ausgelaufen – und damit auch die Förderung von Erneuerbare-Energien-Anlagen im Neubau. Ab Juli 2021 gehen die Energieeffizienzprogramme der KfW in den systemischen Maßnahmen der BEG auf und die KfW bietet Kredite für Einzelmaßnahmen an. Ab 2023 übernimmt das BAFA dann die Zuschussvariante für alle systemischen Maßnahmen. Bei diesen gilt weiterhin: je höher der Effizienzhausstandard, desto höher die anteilige Förderung (15 bis 45 %). Es gelten dieselben Klassen wie bei den bestehenden KfW-Förderprogrammen (KfW 70, 55, Denkmal etc.).
Bauherren und Bauherrinnen profitieren von einem Bonus in Höhe von 2,5 Prozentpunkten, wenn mindestens 55 % des Heizbedarfs mit Erneuerbaren Energien abdeckt werden oder wenn ein Nachhaltigkeitszertifikat nach Qualitätssiegel „Nachhaltiges Bauen“ des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vorgelegt werden kann.
Die Fördersätze der Einzelmaßnahmen reichen von 20 % für diverse Anlagentechnik und Renewable-Ready-Gas-Brennwertheizungen bis hin zu 40 % für Biomasseheizungen und Erneuerbare-Energien-Hybridheizungen. Deutschland fördert also auch Wärmeerzeuger, die Stand heute mit fossilen Brennstoffen betrieben werden. Wärmepumpen erhalten maximal 35 %. Zehn bzw. fünf Prozentpunkte extra gibt es beim Austausch von Ölheizungen bzw. bei der Umsetzung eines individuellen Sanierungsfahrplans.
Der BTGA wird am 11. März 2021 eine Online-Tagung zu Förderprogrammen für die Technische Gebäudeausrüstung durchführen, auf der u.a. das Bundeswirtschaftsministerium über die BEG berichten wird. Nähere Informationen dazu finden Sie unter www.btga.de.
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