Seminare zu Betreiberpflichten bei Kälte- und Klimaanlagen

Weiterbildungen geben Überblick zu gesetzlichen Vorgaben

Die Bundesfachschule Kälte-Klima-Technik bietet zahlreiche Seminare zu Betreiberpflichten beim Umgang mit Kälte- und Klimaanlagen an.
Bild: Bundesfachschule Kälte-Klima-Technik

Die Bundesfachschule Kälte-Klima-Technik bietet zahlreiche Seminare zu Betreiberpflichten beim Umgang mit Kälte- und Klimaanlagen an.
Bild: Bundesfachschule Kälte-Klima-Technik
Betreiber von Kälte- und Klimaanlagen müssen neben dem störungsfreien und energieeffizienten Betrieb ihrer Anlagen auch sicherstellen, dass alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden. Es gibt eine ganze Reihe von Betreiberpflichten, die es hierbei zu beachten gilt. Vor dem Hintergrund des zunehmenden Einsatzes brennbarer und/oder toxischer Kältemittel sollten sich alle Verantwortlichen mit diesem Themenkomplex intensiver beschäftigen und sich entsprechend weiterbilden.

Mehrere europäische Verordnungen und Normen sowie die nationale Gesetzgebung stellen die Betreiber von Kälte- und Klimaanlagen vor umfassende Aufgaben. Dazu zählen u. a. regelmäßige Leckagekontrollen, die Erfassung direkter und indirekter Emissionen, die Optimierung der Energieeffizienz, Wartungsaufgaben und Protokollpflichten.

Nachfolgend einige Vorgaben, die beim Betrieb von Kälte-, Klima- und Wärmepumpenanlagen beachtet werden müssen:

VDI 6022 – Hygieneprüfung an Klimaanlagen, Verdampfern etc.

Betriebssicherheitsverordnung – Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung

F-Gase-Verordnung – Dichtheitsprüfungen und Protokollpflichten

Chemikaliengesetz – legaler Bezug von Kältemitteln

DGUV-Vorschriften – Elektrische Prüfung

42. BImSchV – Hygiene bei Verdunstungskühlanlagen

Gebäudeenergiegesetz (GEG) – Energetische Inspektion gemäß § 74-78

F-Gase-Verordnung und Chemikaliengesetz

Durch die F-Gase-Verordnung sind Betreiber von Anlagen, für die eine Dichtheitskontrolle vorgeschrieben ist, bereits heute zum Führen umfassender gesetzlich festgelegter Aufzeichnungen verpflichtet. Zu den Aufzeichnungspflichten gehören z. B. die Menge und Art der fluorierten Treibhausgase sowie Angaben dazu, ob, wann und in welcher Menge die fluorierten Treibhausgase rückgewonnen, recycelt oder aufgearbeitet wurden. Relativ neu ist eine Ergänzung des deutschen Chemikaliengesetzes (ChemG), durch die es erforderlich wird, entlang der gesamten Lieferkette einen Nachweis zu erbringen, dass die verwendeten fluorhaltigen Kältemittel aus legalen Quellen stammen. Hierdurch soll der illegale Handel mit Kältemitteln unterbunden werden.

Die F-Gase-Verordnung befindet sich derzeit in einem Novellierungsprozess. Auch wenn einige Details noch nicht endgültig entschieden sind – die Novellierung wird in jedem Fall die Verfügbarkeit von fluorierten Kältemitteln deutlich einschränken und in manchen Einsatzbereichen gänzlich unmöglich machen. Als Alternativen stehen mit Kohlendioxid (hohe Drücke), Ammoniak (toxisch und brennbar) sowie Propan (brennbar) alternative Kältemittel zur Auswahl, deren Verwendung aber eine hohe Betreiberverantwortung mit sich bringt.

Gefährdungsbeurteilung zwingend vorgeschrieben

Obwohl die F-Gase-Verordnung für die genannten alternativen Kältemittel keine Dichtheitsprüfungen vorschreibt, ergibt sich z. B. aus der Betriebssicherheitsverordnung die Pflicht zu regelmäßigen Überprüfungen der Anlagen. Hierbei geht es vor allem um den sicheren Betrieb der Anlage. Egal welches Kältemittel eingesetzt wird, Betreiber müssen in jedem Fall nach §3 der Betriebssicherheitsverordnung eine Gefährdungsbeurteilung durchführen. Sie müssen dabei u. a. Art, Umfang und Fristen der erforderlichen Prüfungen für den sicheren Betrieb des Arbeitsmittels „Kältemittel“ ermitteln und festlegen. Gefährdungsanalysen dürften meist auch zum Ergebnis kommen, dass eine regelmäßige Lecksuche erforderlich ist. Dichtheitskontrollen nach der Installation und vor der Inbetriebnahme der Anlage sind in jedem Fall erforderlich.

Information durch Weiterbildung

Allein schon der kurze Exkurs mit vertiefenden Infos zur F-Gase-Verordnung, dem Chemikaliengesetz und der Betriebssicherheitsverordnung zeigt: Bei Kälte- und Klimaanlagen gibt es für Betreiber eine Fülle an Pflichten zu beachten. Ähnlich komplexe Zusammenhänge sind auch bei Hygienekontrollen, bei der energetischen Inspektion oder bei elektrischen Prüfungen zu beachten.

Um sich selbst sowie die Mitarbeiter auf den neuesten Stand der Dinge im Bereich Kälte- und Klimatechnik zu bringen und sich mit der aktuellen Kältemittel-Situation vertraut zu machen, sollten Betreiber die Schulungsangebote namhafter und neutraler Fachschulen wie die der Bundesfachschule Kälte-Klima-Technik mit ihren Standorten in Maintal (Hessen), Niedersachswerfen (Thüringen) und Leonberg (Baden-Württemberg) nutzen.

Folgende Seminare sind u. a. für Betreiber und Betriebsverantwortliche zu empfehlen:

Anlagensicherheit, Unfallverhütung und Umweltschutz – die wichtigsten Gesetze, Vorschriften und Normen für kälte- und klimatechnische Anlagen (M1A) 

Hygiene, Lärmschutz und Energieeffizienz – grundlegende Fehler vermeiden! Für Entscheidungsträger bei Planung und Ausführung von kälte- und klimatechnischen Anlagen (M1B) 

Energie und Ressourcenbedarf minimieren und gleichzeitig den gesetzlichen Forderungen nachkommen: Energetische Inspektion von Klimaanlagen gemäß § 74 - 78 GEG (T17)  

Sind Sie sich Ihrer Betreiberverantwortung bewusst? Notwendigkeit, Qualität und Umfang von Instandhaltungs- und Wartungsarbeiten bei kälte- und klimatechnischen Anlagen (M6) 

Druckgeräterichtlinie, Betriebssicherheitsverordnung – Prüfaufgaben der befähigten Person. Alles Wissenswerte zu den aktuellen Rechtsvorschriften und technischen Regeln für die Prüfung von Kälteanlagen (V4)  

Anlagendokumentation – Das müssen Sie in Bezug auf das Produktsicherheitsgesetz, die Maschinenrichtlinie und die DIN EN 378 beachten (V8) 

Weitere Informationen zu den genannten Schulungen sowie zum übrigen Weiterbildungsangebot der Bundesfachschule gibt es auf der Website der Bundesfachschule Kälte-Klima-Technik.

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