Sanierungsplan einstimmig angenommen

Empur hat das Schutzschirmverfahren verlassen

Die Empur Produktionsgesellschaft mbH, spezialisiert auf Flächenheiz- und Kühlsysteme, hat das Schutzschirmverfahren (in Eigenverwaltung) erfolgreich abgeschlossen. Auf der Gläubigerversammlung wurde der Sanierungsplan einstimmig angenommen. Laut ihren Restrukturierungs- und Insolvenzexperten ist Empur damit wieder marktgerecht aufgestellt.

Dem Sanierungsplan von Empur mit Sitz in Buchholz-Mendt wurde zugestimmt, sodass das Unternehmen das Schutzschirmverfahren verlassen konnte.
Bild: Empur

Dem Sanierungsplan von Empur mit Sitz in Buchholz-Mendt wurde zugestimmt, sodass das Unternehmen das Schutzschirmverfahren verlassen konnte.
Bild: Empur
Nach Bekunden des Unternehmens brachten die Auswirkungen der Corona-Pandemie am Markt im Juni 2023, gestiegene Einkaufspreise, die nicht weitergegeben werden konnten, in Verbindung mit einem erhöhten Wettbewerbsdruck, Empur in wirtschaftliche Schwierigkeiten. Die Unternehmensleitung reagierte, indem sich die Produktionsgesellschaft in ein Schutzschirmverfahren in Eigenverwaltung begab. Voraussetzung für die Einleitung eines solchen Verfahrens ist der Nachweis, dass das Unternehmen noch über ausreichende Liquidität verfügt. Zudem muss die Beurteilung eines Experten die Sanierungsfähigkeit des Unternehmens bescheinigen. Beide Punkte waren bei Empur gegeben.

Sanierung des Unternehmens

Die Geschäftsführung hat die Restrukturierungs- und Insolvenzexperten Wirtschaftsprüfer Karsten Zabel von der RST Hansa GmbH in Essen und Rechtsanwalt Eric Coordes von der Mönig Wirtschaftskanzlei in Münster mit der Sanierung des Unternehmens beauftragt. Das Gericht hat Rechtsanwalt Holger Rhode zum Sachwalter des Verfahrens bestellt. Gemeinsam mit der Geschäftsführung wurde der Geschäftsbetrieb uneingeschränkt fortgeführt. Am 24. April 2024 wurde beim Amtsgericht Neuwied der von Empur vorgelegte Sanierungsplan den Gläubigern vorgestellt und erörtert. In einer Abstimmung entschieden sich die Gläubiger den Sanierungsplan anzunehmen und das Unternehmen zu erhalten.

„Wir haben die Instrumente eines Schutzschirmverfahrens genutzt, um das Traditionsunternehmen wieder marktgerecht und realistisch finanziert aufzustellen“, sagen Coordes und Rhode. Die Unternehmensführung blickt nach eigenen Angaben positiv in die Zukunft. Das Schutzschirmverfahren wurde genutzt, um sich intern neu zu organisieren. Das Unternehmen präsentiert sich heute am Markt mit neuen Produkten und einer geänderten Marktausrichtung, um neue Zielgruppen zu gewinnen. „Aufgrund unserer hochqualitativen Produkte konnten wir auch während des Verfahrens unsere Kunden weiter an uns binden und sind jetzt wieder in der Lage langfristig mit unseren Kunden weiterzuarbeiten“, sagt Geschäftsführer Eckert.


Über das Schutzschirmverfahren

Mit dem Schutzschirmverfahren hat der Gesetzgeber im März 2012 ein Verfahren ermöglicht, mit dem die Sanierung von Unternehmen erleichtert werden soll. Voraussetzung für die Einleitung eines solchen Verfahrens ist das Testat eines Experten, das nachweist, dass das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, also noch über ausreichende Liquidität verfügt, aber die Zahlungsunfähigkeit droht. Zudem muss das Testat die Sanierungsfähigkeit des Unternehmens bescheinigen. Der Antrag auf ein Schutzschirmverfahren muss beim zuständigen Amtsgericht eingereicht werden. Nimmt das Gericht den Antrag an, bestellt es einen Sachwalter, der das Verfahren im Sinne der Gläubiger kontrolliert und unterstützt. Ziel des Schutzschirmverfahrens ist es, dass nach wenigen Monaten von den Verantwortlichen ein Insolvenzplan vorgelegt wird, in dem aufgeführt ist, wie das Unternehmen saniert werden soll. Gericht und Gläubiger müssen diesen Plan annehmen, damit das Verfahren beendet wird. Die Geschäftsleitung bleibt während des Verfahrens im Amt und wird dabei von erfahrenen Restrukturierungsexperten unterstützt.

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