Neuer Leitfaden zur Planung und Umsetzung

Barrierefreies Bauen für pflegerische Versorgungsformen

Der neue Leitfaden „Planung und Umsetzung von baulichen Anforderungen für pflegerische Versorgungsformen“ zur Planung und Umsetzung von baulichen Anforderungen an Pflegeinrichtungen, Hospize oder ambulant betreute Wohneinrichtungen wurde von dem Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention und der Bayerischen Architektenkammer veröffentlicht. Der Leitfaden ergänzt die bestehenden normativen Empfehlungen und berücksichtigt die besonderen Bedingungen der assistierten Pflege und die Bedarfe der verschiedenen Nutzergruppen solcher Einrichtungen.

Der Leitfaden „Planung und Umsetzung von baulichen Anforderungen für pflegerische Versorgungsformen“ enthält Handlungsempfehlungen und Hilfestellungen für Neubauten und gibt auch Impulse für Bestandsbauten, soweit Modernisierungen angedacht sind.
Bild: Clipdealer

Der Leitfaden „Planung und Umsetzung von baulichen Anforderungen für pflegerische Versorgungsformen“ enthält Handlungsempfehlungen und Hilfestellungen für Neubauten und gibt auch Impulse für Bestandsbauten, soweit Modernisierungen angedacht sind.
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Die DIN 18040-2 gibt Empfehlungen zum Bau und zur Ausstattung von Wohnungen und Wohngebäuden für Menschen mit Behinderung. Diese Empfehlungen sind in Bayern und vielen anderen Bundesländern auch beim Bau von Pflegeeinrichtungen zu beachten. Allerdings geht die Norm von der selbstständigen Nutzung der barrierefreien Wohnungen durch ihre Bewohnerinnen und Bewohner aus. Der neue Leitfaden orientiert sich an den Schutzzielen der Norm und formuliert auf dieser Basis ergänzende Anforderungen für die assistierte Nutzung in Pflegeeinrichtungen.

Optimierte Grundrisse für assistierte Pflege in Sanitärräumen

„Das Besondere an dem neuen Leitfaden ist, dass erstmals nicht nur die Bedarfe der Bewohnerinnen und Bewohner, sondern auch die Bedarfe der pflegenden bzw. assistierenden Fachkräfte berücksichtigt werden“, sagt Dipl.-Ing. Klaus Helzel, Fachgruppenleiter Barrierefreies Bauen bei der TÜV Süd Industrie Service GmbH – er ist einer der Autoren des Leitfadens. Ein Beispiel für die Berücksichtigung der Bedarfe ist der Sanitärraum. Die DIN 18040-2 berücksichtigt hier weder die Anforderungen der assistierten Pflege noch den Platzbedarf für die im Bad gebräuchlichen Mobilitätshilfen. „Aus diesem Grund haben wir für den Leitfaden auf Basis der zuvor ermittelten Bewegungsflächen eine beispielhafte, von den normativen Vorgaben abweichende Raumnutzung vorgeschlagen, welche die tatsächlichen Bedarfe in Pflegeeinrichtungen besser berücksichtigt“, erklärt der TÜV Süd-Experte. Durch die vorgeschlagenen Grundrisse soll die assistierte Nutzung eines Sanitärraums bspw. in Kombination mit einer Aufstehhilfe, einem Rollator oder einem Rollstuhl erheblich erleichtert werden.

Ausgleich zwischen Bedarfen unterschiedlicher Nutzergruppen

Eine weitere Herausforderung für barrierefreie Pflegeeinrichtungen besteht darin, dass sich die Bedürfnisse der Nutzergruppen unterscheiden und dass es dadurch Zielkonflikte gibt. Ein Beispiel dafür ist die Greif- und Bedienhöhe, welche die DIN 18040-2 mit Blick auf Menschen im Rollstuhl auf 85 cm festlegt. „Diese Höhe bringt zwar eine Erleichterung für Menschen im Rollstuhl“, so Helzel, „bildet aber eine Barriere für andere Nutzergruppen wie Menschen mit Demenz, spät erblindete Menschen oder solche, die auf einen Rollator angewiesen sind.“ In diesen Fällen müssen Lösungen gefunden werden, die allen Nutzergruppen – inklusive der pflegenden bzw. assistierenden Fachkräfte – gerecht werden.

Der Leitfaden enthält Handlungsempfehlungen und Hilfestellungen für Neubauten und gibt auch Impulse für Bestandsbauten, soweit Modernisierungen angedacht sind. Er richtet sich an Betreiber bzw. Vorhabenträger, Initiatoren, Bewilligungsstellen, Fachstellen für Pflege- und Behinderteneinrichtungen - Qualitätsentwicklung und Aufsicht (FQA) und Planer, die mit dem Thema befasst sind. Erarbeitet wurde der Leitfaden im Auftrag des bayerischen Gesundheits- und Pflegeministeriums von Dipl.-Ing. (FH) Markus Donhauser, Sprecher der Beratungsstelle Barrierefreiheit der Bayerischen Architektenkammer, Dr.-Ing. Birgit Dietz, Leiterin des Bayerischen Instituts für alters- und demenzgerechte Architektur, und Dipl.-Ing. Klaus Helzel, Fachgruppenleiter Barrierefreies Bauen bei der TÜV SÜD Industrie Service GmbH. Der Leitfaden kann kostenfrei als PDF-Datei auf der Webseite des Bayrischen Staatsministeriums heruntergeladen werden.

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