Wasserbasierte Klimalösungen
Eine weitere Verschärfung durch die beiden EU-Verordnungen Nr. 517/2014 über fluorierte Treibhausgase und die ErP-Richtlinie (EU) 2016/2281 steht zum Jahreswechsel 2021 bevor: Parallel zur Erhöhung der Mindesteffizienzwerte von Klimageräten auf die zweite ErP-Stufe werden die Quoten des CO2-Äquivalents auf 45 % reduziert. Beiden Zielsetzungen des EU-Gesetzgebers wird bei Klimasystemen mit den neuen Kaltwassererzeugern oder Wärmepumpen für kleine Leistungen Rechnung getragen.
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