Voraussetzungen für Energiesteuererstattungen

SpaEfV 2014 mit erweiterten Anforderungen

Die Energiekosten steigen weiter. Viele Unternehmen nutzen bereits die Möglichkeit, von den entsprechenden Steuern befreit zu werden. Welche Anforderungen sie hierfür erfüllen müssen, ist in der Durchführungsverordnung des Energie- und Stromsteuergesetzes, kurz SpaEfV (Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung), definiert. 2013 genügte es, z. B. ein Energiemanagement nach DIN EN ISO 50 001 bzw. ein Ener­gie­audit nach DIN EN 16 247-1 begonnen zu haben. Das war konkret nicht viel mehr als eine Absichtserklärung.

Dies hat sich für das laufen­de Jahr geändert. Um auch 2014 in den Genuss von Steuer­ent­las­tun­gen im Rahmen des Spitzenausgleichs zu kommen, müssen Unternehmen ihre Hauptstromverbraucher kennen. Dabei genügt es nicht, diese grob abzuschätzen. Vielmehr verlangt der Gesetzgeber gerade im Bereich des alternativen Systems sowohl Leistungs- und Verbrauchsdaten als auch die Nennung der Messgeräte, mit denen die Werte ermittelt wurden und deren Genauigkeit. Alle Angaben werden von einem unabhängigen Zertifizierer geprüft, bei positivem Ergebnis stellt er das erforderliche Testat aus. Dabei entscheidet er über Steuervergünstigungen – entsprechend scharf fallen die Prüfungen aus. Deshalb sollten Unternehmen dies nicht auf die leichte Schulter nehmen – zumal die Anforderungen 2015 weiter steigen werden. Um Unternehmen den Einstieg zu erleichtern, wurde im Auftrag des Bundesumweltministeriums ein kostenloses Onlinetool entwickelt. „mod.EEM“ (modulares Energie-Effizienz-Modell, http://modeem.de) dokumentiert die Energieverbrauchskennzahlen, Maßnahmen und Zuständigkeiten für die Einführung eines Energiemanagementsystems.

Diese stufenweise Anhebung ist durchaus sinnvoll. Um wettbewerbsfähig zu bleiben, sind viele Unternehmen ohnehin gezwungen, ihre Energiekosten als zunehmend steigenden Kos­ten­block zu reduzieren. Das größte Potential hierfür eröffnen naturgemäß die Hauptverbraucher. Es empfiehlt sich, im ersten Schritt die vermutlich größten Verbraucher mit ihren Laufzeiten sowie dem Leistungsniveau auf Basis der Anschlusswerte zu erfassen. Um diese Annahmen zu untermauern – und der SpaEfV Genüge zu tun – reichen zu Beginn temporäre Messungen. Erfahrungsgemäß liegen schon nach zwei Wochen fundierte Daten und damit Ansatzpunkte für wirkungsvolle Maßnahmen vor. Für derartige Messungen eignen sich Strommessgeräte mit integriertem Datenlogger wie der „econ sens+“. Er lässt sich aufgrund seiner flexiblen Strommessspulen mit Klickverschluss während des laufenden Betriebs installieren. Er erfasst die Wirk- und Blindleistung je Phase, Spannungen und die dazu­gehörigen Ströme, den Leistungsfaktor und die Span­nungs­qualität. Über das integrierte Webinterface können die Daten auf einen PC oder ein Tablet übertragen, grafisch bzw. tabellarisch dargestellt und abgespeichert werden.

Die vermeintlich kurze Mess­dauer von zwei Wochen sollte Unternehmen nicht dazu verleiten, mit den Messungen zu warten. Bis zum 31. Dezember 2014 müssen sie nicht nur die Messungen abgeschlossen haben, sondern den Testatstempel vorweisen. Vor allem Unternehmen, die die Messungen zeitlich gestaffelt durchführen, müssen rasch beginnen, um rechtzeitig über alle Messergebnisse zu verfügen.

Stephan Theis, Geschäftsführer econ solutions GmbH

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