SpaEfV 2014 mit erweiterten Anforderungen
Die Energiekosten steigen weiter. Viele Unternehmen nutzen bereits die Möglichkeit, von den entsprechenden Steuern befreit zu werden. Welche Anforderungen sie hierfür erfüllen müssen, ist in der Durchführungsverordnung des Energie- und Stromsteuergesetzes, kurz SpaEfV (Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung), definiert. 2013 genügte es, z. B. ein Energiemanagement nach DIN EN ISO 50 001 bzw. ein Energieaudit nach DIN EN 16 247-1 begonnen zu haben. Das war konkret nicht viel mehr als eine Absichtserklärung.
Dies hat sich für das laufende Jahr geändert. Um auch 2014 in den Genuss von...
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