Referentenentwurf zum Gebäudeenergiegesetz

Energetische Inspektion von Klimaanlagen bleibt Pflicht

Der Referentenentwurf zum Gebäudeenergiegesetz (GEG), ausführlich als „Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden“ bezeichnet, liegt vor. Mit diesem sollen das Energieeinsparungsgesetz (EnEG), die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung Erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden (EEWärmeG) in einem Gesetz zusammengeführt werden. Dadurch ergeben sich Veränderungen. Es scheint aber festzustehen, dass die energetische Inspektion von Klimaanlagen Pflicht bleibt und zudem bei Nichtbeachtung mit einem Bußgeld belegt wird.

Inspektionspflicht von Klimaanlagen bleibt bestehen
Nach dem aktuellen Referentenentwurf zum „Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden“ – kurz Gebäudeenergiegesetz (GEG) – bleibt die bisher in § 12 der Energieeinsparverordnung, EnEV, verankerte Pflicht zur energetischen Inspektion von Klimaanlagen mit einer Kälteleistung von mehr als 12 kW erhalten. Im GEG erhält dieser Punkt ein eigenes Kapitel (Kapitel 3) und gliedert sich in insgesamt fünf Paragraphen. Die Nichteinhaltung dieser ordnungsrechtlichen Vorgabe wird mit...

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