Populäre Rechtsirrtümer am Bau – Teil 13
Die VOB/C enthält verbindliche AbrechnungsvorschriftenHeute machen wir einen Ausflug ins Abrechnungsgestrüpp. Die VOB/C, auch bekannt als DIN 18299 ff., enthalten in strukturell gleichem Aufbau für verschiedene Gewerke Abrechnungsvorschriften, z.B. zum Aufmaß (Stichwort „Übermessen von Bauteilöffnungen“) oder zur Abgrenzung von Zusatzleistungen und Inklusivleistungen („Besondere Leistungen“ bzw. „Nebenleistungen“).
Es kommt vor, dass Mandanten mit einem Blatt Papier kommen, nämlich dem Auszug aus der VOB/C, in dem etwa steht, dass Gerüste über 4 m Höhe sogenannte „Besondere Leistungen“ darstellen. Damit ist für sie der Fall gelöst: Für das Gerüst bekommen sie extra Geld. Aber stimmt das?
Die VOB/C ist kein Gesetz
Es wäre ein Fehlschluss, die VOB/C für ein Gesetz zu halten, durch das der Gesetzgeber verbindlich geregelt hätte, was bei der Abrechnung gelten soll. Nein, genau wie die thematisch zugehörige VOB/B handelt es sich um eine Art Mustervertrag – auf Juristendeutsch Allgemeine...
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