Planung einer Wohnraumlüftung

Inwieweit helfen Normen bei der Orientierung?

Fachingenieure, die Lüftungskonzepte entwickeln, geraten schnell in ein Dilemma: Umfangreiche technische Lösungen verursachen hohe Kosten. Setzen Planer allein auf Fensterlüftung, können Haftungsrisiken die Folge sein, wenn es zu Feuchteschäden
und Schimmelbildung kommt.

Deutschlandweit werden aktuell nur wenige Mehrfamilienhäuser mit Zu- und Abluftanlagen gemäß DIN 1946-6 – Lüftung von Wohnungen – gebaut. Systeme mit Wärmerückgewinnung finden sich noch seltener.

Der Grund: Bei enger Auslegung der DIN 1946-6 kann der erforderliche Luftwechsel nutzerunabhängig meist nur über lüftungstechnische Maßnahmen erreicht werden. Der wirtschaftliche Aspekt ist dabei nicht zu vernachlässigen: 15.000 € Zusatzkosten pro Wohneinheit für ein System mit Kontrollierter Wohnraumlüftung inklusive Wärmerückgewinnung sind keine Seltenheit. 

Alternativ kommen Abluftanlagen nach DIN...

Deutschlandweit werden aktuell nur wenige Mehrfamilienhäuser mit Zu- und Abluftanlagen gemäß DIN 1946-6 – Lüftung von Wohnungen – gebaut. Systeme mit Wärmerückgewinnung finden sich noch seltener.

Der Grund: Bei enger Auslegung der DIN 1946-6 kann der erforderliche Luftwechsel nutzerunabhängig meist nur über lüftungstechnische Maßnahmen erreicht werden. Der wirtschaftliche Aspekt ist dabei nicht zu vernachlässigen: 15.000 € Zusatzkosten pro Wohneinheit für ein System mit Kontrollierter Wohnraumlüftung inklusive Wärmerückgewinnung sind keine Seltenheit. 

Alternativ kommen Abluftanlagen nach DIN 18017-3 zum Einsatz oder es wird nur mit Fens­ter­lüf­tung gearbeitet. Mögliche und sinnvolle Maßnahmen zur Wärmerückgewinnung bleiben dann auf der Strecke. Dabei ließe sich für rund 6.000 € in vielen Fällen eine kleiner ausgelegte Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung kombiniert mit Fensterlüftung realisieren. Doch dafür liefert die DIN 1946-6 noch keine Berechnungsgrundlagen.

Fallstudie in Flughafennähe

In einem Wohngebiet war der Einbau von luftdichteren Fenstern als Schallschutzmaßnahme geplant. Diese Maßnahme betraf mehr als 10.000 Wohneinheiten in der Nähe der Einflugschneise eines Flughafens. Durch die Lärmbelastung entsteht ein besonderer Fall bezüglich der Lüftung der Schlafräume. Das lässt die übliche Kippstellung der Fenster über Nacht nicht zu, demzufolge bleiben die Fenster über längere Zeit geschlossen. Dieser Umstand musste im Lüftungskonzept für die zugehörigen Gebäude berücksichtigt werden. Vorgesehen war zunächst, die Schlafräume mit mechanischen Zuluftgeräten auszustatten, die die Fensterlüftung der Räume ersetzen sollten.

Bauphysikalisch muss bei diesem Ansatz eine konkrete Lösung für die Führung der Abluft vorgesehen werden. Ansonsten besteht das Risiko, dass die zugeführte Luft die Feuchtigkeit aus den Schlafräumen in andere Bereiche der Wohneinheit transportiert. Feuchteschäden und Schimmelbildung könnten die Folge sein. Die Abluft musste in diesem Fall entweder durch Undichtigkeiten in der Gebäudehülle oder durch zusätzliche Außenluftdurchlässe entweichen können. Eigene Außenluftdurchlässe sind hier sicher die bessere Lösung. Wirtschaftlicher ist es im vorliegenden Fall jedoch, dezentrale Lüfter mit Wärmerückgewinnung zu verwenden, um die Räume druckneutral zu belüften.


Konflikte bei der Umsetzung

Diese Ansätze führen allerdings nicht selten zu Konflikten zwischen Planern und Architekten sowie Bauherren. Der Einsatz von Fensterfalzlüftern oder Außenluftdurchlässen ist ein Eingriff in die Gestaltung der Fassade. Auf der anderen Seite steht das Schadensrisiko, den mangelnder Luftaustausch in Bezug auf Feuchteschäden oder Schimmelbefall darstellt. Im Schadens- und Streitfall urteilen Gerichte unter anderem darüber, wie viel Mitwirkungsleistung einem ganztägig berufstätigen Nutzer zugemutet werden kann. In der Regel gilt dreimaliges Stoßlüften am Tag durchaus als eine zumutbare Mitwirkung in der Verantwortung des Nutzers.

Generell gilt: Das Raumklima und damit der Lüftungsbedarf hängen von zahlreichen Faktoren ab. Die Feuchterzeugung (Nutzungsweise) und das Außenklima zählen auch dazu. Auch Windverhältnisse und Außentemperaturen wirken sich auf den Luftaustausch im Gebäude aus. Bei geringem Temperaturgefälle zwischen Raum- und Außentemperatur erfordert ein kompletter Wechsel der Raumluft mehr Zeit. Welche Luftwechselraten notwendig sind, um konkrete Schutzziele und Vorgaben zu erreichen, kann nur auf den Einzelfall bezogen entschieden werden.

 

Kombinierte Lösungen

Die DIN 1946-6 nennt zwar verbindliche Methoden zur Berechnung der erforderlichen Volumenströme. Es fehlen allerdings Angaben dazu, wie sich normales Fensterlüften – auch in Kombination mit Lüftungsanlagen – in die vorgeschriebenen Berechnungen integrieren lässt. Denn die DIN 1946-6 fordert bei Verwendung einer ventilatorgestützten Lüftung, diese nach Nennlüftung auszulegen. Mit ihren Tabellenwerten und vereinfachenden Formeln hilft die Norm nicht immer weiter, weil wichtige Rahmenbedingungen unberücksichtigt bleiben.

Ein Bespiel: Der Luft- und Feuchtetransport (Konvektion) und das damit eventuell verbundene Anfallen von Tauwasser auf kalten Bauteilen wird nicht explizit „bearbeitet“. Dabei ermöglichen günstige Rahmenbedingungen bei Nutzung, Beheizung oder Außenklima weniger aufwändige technische Lösungen. Temporär erhöhter Lüftungsbedarf beispielsweise am Morgen oder nach dem Duschen kann mit zumutbarer Fensterlüftung abgedeckt werden. Ein Teil der eingesparten Kosten stünde dann für zusätzliche Maßnahmen zur Wärmerückgewinnung zur Verfügung.


Normen im Wandel

Das Planen der Lüftung ist nichts anderes als das Erstellen eines Lüftungskonzepts. Das kann in einfachen und klaren Situationen teils mit einem Satz vollständig formuliert sein: „Für die vorliegende Wohnung oder das Schlafzimmer reicht die Fensterlüftung durch den Nutzer aus.“ DIN 1946-6 gibt zwar verbindliche Berechnungsmethoden zur Ermittlung der Luftwechselraten zum Feuchteschutz vor. Ohne zusätzliche Maßnahmen wie Fensterlüfter und Abluftventilatoren gelingt der Nachweis eines Lüftungskonzeptes aber selten. Indes gilt die Norm DIN 1946-6 „Lüftung von Wohnungen“ unter Experten aufgrund offener und teils widersprüchlicher Passagen mindestens in entscheidenden Teilen nicht als anerkannte Regel der Technik. Den Bedarf zur Anpassung der DIN 1946-6 hat der Normenausschuss erkannt. In der bereits begonnenen Überarbeitung der Norm wird die Integration von Fensterlüftung als Lüftungskomponente bereits diskutiert.

TÜV Süd empfiehlt, bei der Erstellung oder Prüfung des Lüftungskonzepts bauphysikalische Gegebenheiten und standortspezifische Rahmenbedingungen umfassend zu berücksichtigen. Das Lüftungskonzept sollte an die DIN 1946-6 nur angelehnt sein. Alle beteiligten Gewerke gilt es, nicht nur übergreifend einzubeziehen. Der Fachbericht DIN 4108-8 zur Vermeidung von Schimmelwachstum und zur sinnvollen Quantifizierung des Luftbedarfs sollte zur weiteren Orientierung herangezogen werden.

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