Lüftung nach DIN 1946-6

Luftaustausch regeln – Gebäudesubstanz sichern

Gebäudehüllen werden aufgrund der stetig verschärften EnEV immer dichter. Daraus ergeben sich neue Bedingungen für den regelmäßigen Luftaustausch innerhalb der Gebäude. Um ein Mindestmaß für die Luftwechselrate festsetzen zu können, müssen die Vorgaben der DIN 1946 Teil 6 eingehalten werden. Sie schreibt die Erstellung eines Lüftungskonzeptes vor und gilt sowohl für Neubauten als auch in der Bestandssanierung.

Ein kontinuierlicher Luftaustausch ist zum Abtransport überschüssiger Raumluftfeuchtigkeit und damit zur Erhaltung der Bausubstanz unabdingbar. War eine ausreichend hohe Luftwechselrate früher aufgrund der weniger dichten Gebäudehüllen (undichte Fenster, nicht isoliertes Dach) in den meisten Fällen von vorneherein gegeben, muss heute in modernen Bauten konsequent auf die Einhaltung der Lüftungsintervalle geachtet werden.

Da das klassische Lüften über das Fenster aus energetischen Gründen und in vielen Fällen durch die lange Abwesenheit der Bewohner nicht praktikabel ist, müssen andere...

Ein kontinuierlicher Luftaustausch ist zum Abtransport überschüssiger Raumluftfeuchtigkeit und damit zur Erhaltung der Bausubstanz unabdingbar. War eine ausreichend hohe Luftwechselrate früher aufgrund der weniger dichten Gebäudehüllen (undichte Fenster, nicht isoliertes Dach) in den meisten Fällen von vorneherein gegeben, muss heute in modernen Bauten konsequent auf die Einhaltung der Lüftungsintervalle geachtet werden.

Da das klassische Lüften über das Fenster aus energetischen Gründen und in vielen Fällen durch die lange Abwesenheit der Bewohner nicht praktikabel ist, müssen andere Lösungswege gefunden werden. An dieser Stelle setzt die DIN 1946-6 an. Soweit die wirksamen Luftwechsel durch Infiltration über die Gebäudehülle kleiner als die erforderlichen Luftwechsel zum Feuchteschutz sind, ist die Erstellung eines Lüftungskonzeptes durch den Planer erforderlich. Dies gilt für Neubauten ebenso wie für größere Sanierungen. Die Verantwortung für die Funktions­fähigkeit der angestrebten Lösung liegt beim Planer sowie beim ausführenden Handwerker. Er muss verbindlich festlegen, auf welche Weise der aus bauschutztechnischen und hygienischen Gründen notwendige Luftaustausch gewährleistet werden kann. Bei einer Sanierung ist dies beispielsweise der Fall, wenn in einem Ein- oder Mehrfami­lien­haus mehr als ein Drittel der Fenster ausgetauscht oder im Ein­familienhaus mehr als ein Drittel der Dachfläche abgedichtet wird. Zu den Faktoren die bei der Planung des Lüftungskonzeptes zu berücksichtigen sind, zählen die Dichtheit der Gebäudehülle sowie der Standard der Dämmung. Auch Größe, Art und Lage des Gebäudes sind zu bedenken. Mit in die Betrachtung einfließen müssen die Hauptwindrichtung und Windstärken. Je stärker die Windbelastung, umso höher ist die natürliche Infiltration des Gebäudes. Ist diese nicht ausreichend hoch, um einen natürlichen Feuchteausgleich zu schaffen, müssen laut DIN 1946-6 Maßnahmen ergriffen werden, die dies sicherstellen, also ein Lüftungskonzept erstellt werden. Folgende Berechnungen sind dazu erforderlich: Der notwendige Luftvolumenstrom zum Feuchteschutz qV,ges,NE,FL nach Gleichung (2) überschreitet den Luftvolumenstrom durch Infiltration q V,Inf,wirk nach Gleichung (3).


qV,ges,NE,FL > qV,Inf,wirk (1)

 

Dabei sind

qV,ges,NE,FL der Luftvolumenstrom zum Feuchteschutz je Nutzungseinheit in [m³/h] und
qV,Inf,wirk der Luftvolumenstrom durch Infiltration je Nutzungseinheit in [m³/h].

Die Ermittlung des Luftvolumenstroms zum Feuchteschutz erfolgt auf Basis des Wärmeschutzes des Gebäudes. Er ist wie folgt zu ermitteln:


qV,ges,NE,FL = fws x (-0,001 x ANE² + 1,15 x ANE + 20) (2)

 

Dabei sind

qV,ges,NE,FL der Luftvolumenstrom zum Feuchteschutz in [m³/h],
ANE die Fläche der Nutzungseinheit in [m²] (für die lichte Raumhöhe HR wird der Wert 2,5 m zu Grunde gelegt),
fws der Faktor zur Berücksichtigung des Wärmeschutzes (WS) des Gebäudes.

Dieser Faktor ist

mit 0,3 für „Wärmeschutz hoch“ (Gebäude mit Wärmedämmung mindestens nach WSchV95),
mit 0,4 für „Wärmeschutz gering“ (alle anderen Gebäude) zu berücksichtigen.

Die Ermittlung des Luftvolumenstroms durch Infiltration ist wie folgt zu ermitteln:

qV,inf,wirk = fwirk,Komp x ANE x HR x n50x (fwirk,Lage x ∆p/50)n ⇥(3)

 

Dabei sind

qV,Inf,wirk der wirksame Luftvolumenstrom durch Infiltration in [m³/h],
fwirk,komp vereindie Fläche der Nutzungseinheit in [m²] (für die lichte Raumhöhe wird der Wert 2,5 m zu Grunde gelegt),
fws der Faktor zur Berücksichtigung des Wärmeschutzes (WS) des Gebäudes.

Dieser Faktor ist

mit 0,3 für „Wärmeschutz hoch“ (Gebäude mit Wärmedämmung mindestens nach WSchV95),
mit 0,4 für „Wärmeschutz gering“ (alle anderen Gebäude) zu berücksichtigen.

Vier Lüftungsstufen

Um für jede Wohnung sowie die unterschiedlichen Belastungsarten den passenden Lüftungsmodus festlegen zu können, sieht die DIN 1946-6 vier verschiedene Lüftungsstufen unterschiedlicher Intensität vor:

1. Die Lüftung zum Feuchteschutz

Sie muss ständig und nutzerunabhängig auch während der Abwesenheit des Nutzers sichergestellt sein. Sie stellt die Grundlüftung dar, die benötigt wird, um die normalerweise anfallende Raumluftfeuchtigkeit abzuführen.

2. Die reduzierte Lüftung

Sie gewährleistet den hygienischen Mindeststandard und die Be­lange des Bautenschutzes bei zeitweiliger Abwesenheit des Nut­zers. Auch sie muss weitestgehend nutzerunabhängig erfol­gen.

3. Die Nennlüftung

Sie ist notwendig zur Gewährleistung der hygienischen und gesundheitlichen Erfordernisse bei einer normalen Nutzung der Wohnung. Berücksichtigt ist hierbei nicht nur der Abtransport der Ausdünstungen von Wohntextilien und Mobiliar, sondern auch die erhöhte Luftfeuchtigkeit, die bei Anwesenheit der Bewohner durch die Atemluft entsteht.

4. Die Intensivlüftung

Diese Lüftungsstufe kommt bei hohen Lasten zum Tragen. Beispiele sind in diesem Zusammenhang Kochen und Baden, bei denen große Mengen von Wasserdampf entstehen. Auch eine hohe Personenzahl in den Räumen kann einen intensiveren Lüftaustausch nötig werden lassen.

Dezentrale Lüftungs­konzepte

Alle Wohn- und Aufenthaltsräume sollten mechanisch be- und entlüftet werden. Dafür werden bei der Wahl von Geräten des Herstellers Meltem „M-WRG“-Lüftungsgeräte in den Zulufträumen wie Wohn-/Esszimmer, Kinderzimmer, Schlafzimmer und Büro platziert. In Bädern und Küchen mit Fenstern kommen „M-WRG“-Geräte oder einfache Abluftgeräte zum Einsatz. Der Einsatz von Umlufthauben bzw. Dunstabzugshauben für die Bedarfslüftung in Küchen bleibt davon unbenommen und ist außerhalb der DIN 1946-6 geregelt. Abluftgeräte werden ggf. auch in WCs berücksichtigt. Innenliegende, fensterlose Räume werden mit Abluftgeräten nach DIN 18 017-3 bedient. Eine entsprechende Zuluftnachströmung ist in den Zulufträumen sicherzustellen.

Fazit

Der regelmäßige Luftaustausch in einem Wohngebäude wird mit der DIN 1946-6 vorgeschrieben. Für Neubau und Sanierung ist die Erstellung eines Lüftungskonzeptes erforderlich.

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