Lüftung nach DIN 1946-6

Luftaustausch regeln – Gebäudesubstanz sichern

Gebäudehüllen werden aufgrund der stetig verschärften EnEV immer dichter. Daraus ergeben sich neue Bedingungen für den regelmäßigen Luftaustausch innerhalb der Gebäude. Um ein Mindestmaß für die Luftwechselrate festsetzen zu können, müssen die Vorgaben der DIN 1946 Teil 6 eingehalten werden. Sie schreibt die Erstellung eines Lüftungskonzeptes vor und gilt sowohl für Neubauten als auch in der Bestandssanierung.

Ein kontinuierlicher Luftaustausch ist zum Abtransport überschüssiger Raumluftfeuchtigkeit und damit zur Erhaltung der Bausubstanz unabdingbar. War eine ausreichend hohe Luftwechselrate früher aufgrund der weniger dichten Gebäudehüllen (undichte Fenster, nicht isoliertes Dach) in den meisten Fällen von vorneherein gegeben, muss heute in modernen Bauten konsequent auf die Einhaltung der Lüftungsintervalle geachtet werden.

Da das klassische Lüften über das Fenster aus energetischen Gründen und in vielen Fällen durch die lange Abwesenheit der Bewohner nicht praktikabel ist, müssen andere...

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