Hygienelüftung für Wohnungen

Autorenkorrektur auf Basis neuer Erkenntnisse

Durch den VW-Skandal richtet sich das Augenmerk verstärkt auf die Schadstoffbelastung in verkehrsreichen Gebieten. Das Umweltbundesamt schätzt den Anteil der verkehrsnahen Stationen mit NO2-Grenzwertüber­schreitungen im Jahr 2015 auf ca. 60 % [1]. Die jährliche Auswertung von NO2 (Stickstoffdioxid) [2] macht die Unterschiede zwischen städtischem, vorstädtischem und ländlichem Gebiet mit den Meßstationsarten Verkehr, Hintergrund und Industrie deutlich. Auf dieser Grundlage ist ein „Mehr“ an Außenluftvolumenstrom kritisch zu sehen.

Im Beitrag „Hygienelüftung für Wohnungen. Vergleich normativer Berechnungsvarianten“ erschienen in tab 09/2015 (S. 44 bis 47) wurde folgende Vorgehensweise bei der Dimensionierung nach dem CO2-Gehalt (Verfahren 2) empfohlen:

„Die Außenluftqualität kann näherungsweise berücksichtigt werden. Für die Außenluft als Zuluft wird im Normalfall ein Wert von 400 ppm zugrunde gelegt. In verkehrsreichen Gebieten empfiehlt sich ein Wert von 600 ppm zu verwenden.

Hierzu möchte der Autor korrigieren:

Jüngste Untersuchungen, z. B. auch von Greenpeace in Zusammenarbeit mit der Universität Heidelberg [3 und...

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