Geltendmachung eines Werkmangels durch den Auftraggeber
Wenn eine Werkleistung erbracht worden ist, der Auftraggeber damit aber nicht einverstanden ist, kann er die Mängel gegenüber dem Auftragnehmer geltend machen. Er ist aber nicht verpflichtet, die Mangelursachen und die Verantwortlichkeit des Unternehmers für die Mängel vorab durch ein Sachverständigengutachten klären zu lassen. Vielmehr kann der Auftraggeber mit hinreichend genauer Beschreibung von zu Tage getretenen Erscheinungen einen Fehler, der der Werkleistung anhaftet und der die aufgetretenen Mängelerscheinungen verursacht hat, zum Gegenstand eines Mängelbeseitigungsverlangens machen....
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