Gasthermenwartung
Kosten auf Mieter umlegbarNach dem Urteil des Bundesgerichtshofes vom 7. November 2012 – VIII ZR 119/12 – ist es zulässig, in einem Mietvertrag die Kostentragungspflicht des Mieters zu vereinbaren. Der Vermieter hat dann die Möglichkeit, einen Anspruch auf Zahlung der Kosten für die Wartung einer Gastherme geltend zu machen.
Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofes vom 7. November 2012 – VIII ZR 119/12 – ist es zulässig, in einem Mietvertrag die Kostentragungspflicht des Mieters zu vereinbaren. Der Vermieter hat dann die Möglichkeit, einen Anspruch auf Zahlung der Kosten für die Wartung einer Gastherme geltend zu machen.
Die Wartungskosten für eine Gastherme gehören zu den Betriebskosten einer Wohnung im Sinne des Mietrechts. Sie können nach der Heizkostenverordnung vom Vermieter auf den Mieter umgelegt werden, sofern es sich bei der Gastherme um eine zentrale Heizung und/oder Wasserversorgungsanlage handelt und...
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