Eindrücke vom 12. TGA-Kongress
Zwei Themenblöcke standen im Mittelpunkt des 12. TGA-Kongress von Kermi in Plattling: die Befestigung von Heizkörpern am ersten und die energetische Bewertung von Gebäuden sowie die energetische Inspektion von Heizungsanlagen am zweiten Tag.
Dr. Lother Höher vom Institut für Fassaden und Befestigungstechnik (IFBT) in Leipzig stellte die in Bearbeitung befindliche „VDI 6036 – Planungs- und Ausführungsanforderungen an die Befestigung von Heizkörpern bei bestimmungsgemäßem und realem Betrieb“ vor, die derzeit erarbeitet wird und eine Lücke im aktuellen Regel- und Normenwerk schließen...
Zwei Themenblöcke standen im Mittelpunkt des 12. TGA-Kongress von Kermi in Plattling: die Befestigung von Heizkörpern am ersten und die energetische Bewertung von Gebäuden sowie die energetische Inspektion von Heizungsanlagen am zweiten Tag.
Dr. Lother Höher vom Institut für Fassaden und Befestigungstechnik (IFBT) in Leipzig stellte die in Bearbeitung befindliche „VDI 6036 – Planungs- und Ausführungsanforderungen an die Befestigung von Heizkörpern bei bestimmungsgemäßem und realem Betrieb“ vor, die derzeit erarbeitet wird und eine Lücke im aktuellen Regel- und Normenwerk schließen soll. Dazu stellte er Versuchsaufbauten vor, die auch den vorhersehbaren Fehlgebrauch von Heizkörpern berücksichtigen, wie z. B. den häufig anzutreffenden, wenn ein Heizkörper als Sitzunterlage genutzt wird.
Den Bogen zu den vielfältigen Haftungsgefahren für Planer, Errichter, Hersteller und Händler spannte Prof. Dr. Josef Scherer, der als Anwalt mit dem Schwerpunkt Risiko- und Krisenmanagement die Facetten des Problems beleuchtete. Besonders die aufgezeigten Maßnahmen zur Risikovermeidung, -verringerung und Abwälzung stießen bei den Kongressteilnehmern auf großes Interesse.
Prof. Dr.-Ing. Bert Oschatz stellte seinen Vortrag unter den auf den zweiten Blick etwas provokanten Titel: „Energetische Bewertung von Nichtwohngebäuden und bald auch (?) von Wohngebäuden nach DIN V 18 599“. Dabei machte er deutlich, dass mit einer der beiden nächsten Novellierungen der EnEV durchaus damit zu rechnen sei, dass die DIN V 18 599 auch zur Bewertung von Wohngebäuden herangezogen wird. Dafür wird die DIN V 18 599 bereits weiterentwickelt. Fehlerkorrekturen und Ergänzungen werden in einem Teil 100 bereits Ende des Jahres erscheinen, die dann sukzessive in die Computerprogramme der Softwareanbieter eingearbeitet werden können.
Mit der EnEV 2009, die nach seiner Einschätzung im Herbst 2009 in Kraft treten wird, muss mit einer Verschärfung des Anforderungsniveaus an die Energieeffizienz der Gebäude um im Mittel 30 % gerechnet werden. Zudem ist mit einer Vollzugskontrolle zu rechnen, mit der z. B. die Schornsteinfeger beauftragt werden könnten, zu rechnen.
Eine lebhafte Diskussion brach darüber aus, wie eine korrekte Ausstellung des Energieausweises im Nichtwohnungsbau erfolgen könne, da der Aufwand dafür sehr groß sei. Auch der Aufwand bezüglich einer stetigen Weiterbildung und der Investition in neue Software dürfe nicht unterschätzt werden. Prof. Oschatz sprach sich letztendlich dafür aus, dass spezialisierte Dienstleister sinnvoll wären, die sich auf das Thema Energiebedarfsausweis konzentrieren.
Mit zusätzlichen Informationen aus einem zweiten Vortrag von Prof. Oschatz zum HeizungsCheck, einem nach der DIN EN 15 378 genormten Verfahren im Gepäck, hatten die Kongressteilnehmer ein rundes Programm erlebt, das so manche Anregung für die tägliche Arbeit gab.
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